Druckschrift 
1 (1814)
Entstehung
Seite
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da-5 nu» immerhin das Groß der Mensche», aber-gen das nnfcre Regierungen nicht thun, mögen unsereRegenten und die naher um sie stehen, mehr die Na.'tur der Dinge, den Gang der Welt und des Mcn,'schcngeschlechts beachten, und von diesem höher» Stand-punkte aus ihre Maßregel» bestimme».

Ich komme noch aus eine Erfahrung, welche dieGeschichte überhaupt, insbesondere die der lebten 6c>Jahre vornehmlich bewahrt hat. Der Regent hat einenweiten Kreis für seine Wirksamkeit, für seine Pflich-ten er kann, er darf nicht Kaufmann scpn; jedekaufmannische Maßregel des Regenten zu seinem Pri-vat- oder zum Regicrungevorthcile ist dem Staateverderblich. Zu seinem Privatvorthcilc, und im Wegeder Evnrurrcnz, ja auch in der Absteht, Fabrikenschaffen zu wollen, spinnt der Regent nie Seide da-bei): denn er ist nicht der, welcher mit eigener Tha-tigkeit und Betriebsamkeit an der Spihe steht, ermuß die Sache bloß Miethlingcn anvertrauen, denendas nähere Auge des Herrn fehlt, und die, nur ih-re» Vorthcil im Auge, die Sache selbst nickt mit dem,zu solchen Unternehmungen erforderlichen Eifer betrei-ben; wählt der Regent gar den Weg des Monopols,dann ist die Mapregcl, wie jede Regie, gcwalcsam.die Sache wird bloß eine neue Auflage unter einemandern Nahmen, die Untcrthanen, welche das nahm,liche Gewerbe vorhin trieben, werden ihres Erwerb: