sowohl, als im Civilstaude, dadurch legen, daß der-selbe nicht strenge Achtung für Religion, und, wenngleich für innere, nicht für äußere Gerechtigkeit, man-nichmal mehr in Worten als in Werken, äußerte;sähe mnn diesen Vcamtengeist bei) strenger äußererAchtung der Regenten für Religion, für die innere,aber nicht für die äußere Gerechtigkeit, sich zwar eben-falls verschlechtern, oder dennoch vorerst noch nicht sovöllig sinken und verderben. Ja wahrlich, schon diebloße Klugheit fordert von jedem Regenten, will erein guter, geachteter, glücklicher Regent seyn, daß erstrenge, am besten innere und herzliche, Achtung fürdie Religion, und festen Sinn für innere und äußereGerechtigkeit zeige. Denn die Ehre, der Ruhm unddas Glück seiner Regierung hangen gar sehr von denöffentlichen Beamten und dem guten Vcamtengeiste ab.Die innere Gerechtigkeit muß sich besonders in allenVerhältnissen der Regierung gegen die Uutcrthancn,vornehmlich in den Collisionsfällen des Jutereffe desRegenten überhaupt, und insbesondere in Ansehungdcr Domaincn, mit dem der Uitterthaiien zeigen. Er-laubt sich aber die Domaiuc Ungerechtigkeiten, Ein-und Umgriffe gegen die Unterthane», hascht sie auchnur kleinlicher Weise nach dem höchsten Gewinn, gehlsie dabei) schärfer als der honette Privatmann zu Wer-ke, und läßt nur den Anschein ahnen, daß die Do-main?, was sie wirklich nicht hat, ein Mchrrccht habe,
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