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5 (1780) Osnabrückische Geschichte, Th. 1
Entstehung
Seite
396
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z)6 Unter den Carslingern,

Denn er ließ sich vieles , was sein Vater von den Krongü-tern in Sachsen verschlendert hatte, wieder zuerkennen u),und machte auch bald hernach auf dem Reichstage zu Er-furt die wichtige Verordnung b), daß kein Reichsbeam-ter sich weiter in seinem Distncts einiges Eigenthum erwer-ben sollte. Man sieht aber nicht, daß dieses Gesetz jenemögliche Würkung gehabt habe, und dessen beständigeBefolgung hatte eine schärfere Aufsicht erfordert, als derKönig haben konnte. Dieser schien auch damit nicht diegrößte Absicht zu verknüpfen, indem er selbst noch vielesvon dem HeerbannSgutc verlieh, und auch m unsern Spren-gel, zu Kilver im Grönengau c) der Abthey zu Herfordeiniges Reichsgut, was der dortige Graf Hrodrat besessenhatte, schenkte, sodann das Jahr darauf dtk Erschieichun-gen der Abtheyen zu Herford und Cvrvey, deren wir vor-hin gedacht haben ä), bestätigte, woraus man wohl ur-theilen mag, daß er mehr auf die Verbesserung der Dienst-mannschaft, die sich zu seiner Zeit bis zum Erstaunen ver-mehrte e), und derjenigen, die ihn, solche zuführen konn-ten si), als auf das wahre königliche und gemeine Jn-tresse gesehen habe. Dieser gab er auch bey dem Friedenzu Coblenz (ch6o) die feyerliche Versicherung, daß er beyallen Reichsgeschasten ihren guten Rath erfordern und be-folgen wollte; eine Versicherung, die längst in der Sacheselbst lag !a), aber nun durch den Mißbrauch, daß derKönig seine Getreuen in gar zu viele und unnöthige Kriegeverwickelte, oder vielmehr durch das Uebergewicht, wasdiese erhalten hatten, zur feyerlichen Erklärung befördertwurde. Gleiche Versicherungen sind aus gleichen Ursa-chen nachhero allen Dienstmannschaften von ihrem Haupt-herrn zu Theil geworden; der Heerbann aber bedürfte

ihrer