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5 (1780) Osnabrückische Geschichte, Th. 1
Entstehung
Seite
8
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8 Aelleste Verfassung,

stcimum spatiu circumäaro, welches sich von Leutennicht sagen laßt, die keine Bezirke zum Eigenthum be-sitzen sollen.

H. 6.

Diese scheint das Werk der Kunst.

Denn hier haben sich keine Familien zusammen ge-than. Heide, Sand, Mohr und Gebürge, worausunser Stift grostentheilS besteht, erfordern eine vieljährigeZubereitung, einen anhaltenden Bau, und keine solcheVeränderung. Die Natur liebt Eigenthum, und derPlan, welchen Cäsar angiebt, hat ein kriegerisches Ge-nie zum Urheber, das den Staat in seine Absichten ge-zwungen hat. Dies war ohnstreitig bey den Sueven li)vorher gegangen, und Cäsar kannte keine andre Germa-nier. In dem Suevischen Plan verliert der grosse Be-sitzer und der Adel; und die Kriegsslast, so anderwärtsmit dem Landcrbe verknüpft war, fällt, wie in der mo-saischen Einrichtung, auf jeden Kopf, welches irgendeine Revolution verräth, die mit Hülfe des grossen Hau-fens, oder in der grasten Noth ist vorgenommen worden.

s) Cäsar hatte zwar zwcymal eine Erscheinung diesseits desNiederrheins gewagt. Allein er war doch nur haupt-sächlich von der Suevischen Einrichtung belehrt. DerSueven ihre Abtheilung in hundert Landregimenter;(centuin pox-n«) ihre 10000 Mann leichte Grenadier;sssuns ex onini jnventute cielecssos ante aciein pci-nebani) ihre 10000 leichte Dragoner; die Ablichtungihrer Pferde, welche in ihrer-Ordnung blieben, wenngleich der Dragoner abstieg und zu Fusse focht; ihrekönigliche Regierung ; ihre grosse Politik, sich lieber mitkleinen einheimischen Pferden zu behelfen, als von ei-nem fremden Markte abzuhängen: das Ansehen, wel-ches