Druckschrift 
5 (1780) Osnabrückische Geschichte, Th. 1
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

Vorrede.

Ansehn des Reichs und der Ton seiner Zeiten machtenihn sicher genug, zu glauben, das; das deutsche Reichseines Heerbanns niemals weiter nöthig haben würde»Und so wurde derselbe völlig verachtet, gedruckt und ver»dunkelt. Der Missus oder Heerbannscommissanus,welcher unter Carl dem Grossen allein die Urlaubspässefür die Hcermännsr zu ertheilen haue, verlohr sein Amt;und Controlle, Commissariat und Comniando, kamzum gcösten Nachtheil der Landeigcnlhümer und derersten Reichsmamkel in eine Hand.

In der dritten Periode, welche hierauf folgte, istfast alle gemeine Ehre verschwunden. Sehr wenigeehrnhasten Gemeine haben noch einiges Reichsgur inliominio qm'rirario. Man verlieh« sogar den Na»men und den wahren Begrif des Eigenthums, undder ganze Reichsboden verwandelt sich überall in Lehn-Pacht» Zins- und Bauergut, so wie es dem Reichsober'Haupte und seinen Dienstlcuten gefällt. Alle E h r e istim Dienst; und der schwäbische Fiederich bemühet sichvergeblich der kayserlichen Krone, worin ehedem jedergemeiner Landeigenthümer ein Kleinod war, durch blosseDienstleute ihren alten Glanz wieder zu geben. Dieverbundene Städte, und ihre Pfalbürger geben zwar derNation Hofnung zu einem neuen gemeinen Eigenthum.Allein die Hände der Kayser sind zu schwach und schlüpf»rich, und anstatt dieses Bundesgenossen mit einer mag-na clrarca zu begnadigen, und sich aus allen Bürgenund Städten ein Unterhaus zu erschaffen, welches aufsichere Weise den Untergang der ehemaligen Landeigen»thümer wieder ersetzt haben würde, müssen sie gegen

'5 - solche