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Widerlegung der Schrift: Die zwanzig heil. Röcke der Prof. D. D. Gildemeister und von Sybel
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was nicht ungewöhnlich bei dergleichen asten Urkundenist, man setzt sie aber am schicklichsten in das Jahr ^28,wo Helena zu Rom war, obschon Andere ibr ein frübcresDatum anweisen.*) Agritius soll auch zu Rom gewesenstyn, als diese Urkunde ausgestellt worden, und so erhielter sie aus den Händen des Papstes, wie Brower nichtundeutlich angiebt.**) Hierauf soll Agritius sich auch andie zu Rom anwesende h. Helena gewendet haben, umvon ihr aus dem großen Schatze der h. Reliquien, welchesie aus Palästina mitgebracht und auch zu Rom erhaltenhatte, einige dieser Reliquien zu begehren, die ihm dannaußer einem großen Thcile des Leibes des h. ApostelsMatthias auch noch einen Nagel, womit Jesus am Kreuzegeheftet war, den ungenäbten Rock des Herrn und nochmehrere andere Reliquien für die Kirche zu Trier freigebigÜbermacht habe.

Nach dieser von Brower angenommenen Ordnung die keineswegs feststeht oder durch archäologische Be-weise unterstützt wird, die wir aber, um unnöthige Um-wege zu verhüten, hier beibehalten kann das Vcrzeichnißder Reliquien nicht wohl in der Urkunde Silvesters auf-geführt seyn. Denn die Urkunde war ja schon ausge-fertigt, ehe Agritius von Helena die Reliquien begehrtund erhalten hat. Man kann daher ohne Scrupcl dasVerzeichniß der Reliquien als einen Zusatz der Trieri-schen Bischöfe, der ersten Nachfolger des h. Agritius,nämlich des Mariminus oder Paulinus oder auch des

Nergl. kolt.inll. Moni. I. a»nu»r. p. 773 Vr.

") Itdi Silvester a^ritium tnin nmpt» potestaie ei konar«»not»», , sb so rlimisit, Nelennm oUltiUisse kerunt, exInestinoe Mliesnuris et Vrtiis liomsnne sncrariis, tovenUsspietati» prseslsnti» muners.. r,ibr. IV. ?tr. p. LI5.