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Widerlegung der Schrift: Die zwanzig heil. Röcke der Prof. D. D. Gildemeister und von Sybel
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III. Artikel.

Die negative Kritik der Bonner Professoren kann diekirchUme Neöerucfeeung der Trierer Kirche »das; derh. Roch durch die h. Helena dahin gebrachtworden," nicht verdächtigen.

Kirchliche Ueberlieferungen, die unsere alten bischöf-lichen Sitze als eine heilige Erbschaft bewahren, darfman den gewöhnlichen Volkssagen und gemeinen Erzäh-lungen nicht gleichstellen. Sie wurzeln in einem weitbessern Boden als diese, in dem Boden einer ehrwürdigenAutorität der Kirchenvorsteker, die vom Geiste Gottes an-geordnet, jeden Betrug, jede Verfälschung als eine Be-fleckung und Schaudung des ihnen anvertrauten Heilig-thums von ihren Kirchen fern halten müssen und somitnichts als verchruugswürdig aufnehmen und öffentlichausstellen dürfen, was nicht nach der Reinheit der ka-tholischen Glaubenslehre gehörig geprüft worden. Manwar daher gewohnt,*) dergleichen Ueberlieferungen ge-wisser Particularkirchen als fortlebende Urkunden, derenBeweiskraft durch die Länge der Zeit immer steigt, undals kostbare Monumente anznseheu, die eine den schrift-lichen Zeugnissen gleiche Autorität behaupten. Als essich einst zur Zeit deS h. Ambrosius handelte um die Be-währung der erst aufgefundenen Reliquien der h. Mär-tyrer Gervasius und Protasius zu Mailand, bezog sich

Vergl. ltooorst. a 8. »laria swoisävers. in Rsgul etusum Oities». viss. Vl. l-ibr. V. ^.rt. 10. ksZuI. N. i>17t. ?om. III.

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