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auf die Lange lastig werden, und die Teilnehmer ab-schrecken. Sobald aber als 240 Mitglieder ausgesteuertsind, (und dies würde etwa nach 20 Jahren der Fall sein)so haben alle diejenigen, welche von den jetzigen z2gMitgliedern noch übrig sind, volle 100 Rthlr. an einzel-nen Beitragen gezahlt, und werden daher alle an einemeinzigen Tage frei. Da die wegsterbenden Mitglieder so-gleich durch neue ersetzt werden, und ihr Beitrag zurück-gegeben weiden soll, so ist es so anzusehen, als wenn alleZ20 Mitglieder zur Hebung gelangen, und es müssen da-her an einem Tage 80 neue Mitglieder eintreten, und eSist nur zu gewiß, daß sich diese 80 neuen M tgliedernicht finden werden, sobald sie überlegen, waS ich ebenin der folgenden Zahl auseinander setzen will.
2. Wenn jahrlich nur 12 Mitglieder ihre Aussteu-er erhalten, so müssen die letzten der jetzigen Z20 Mit-glieder 26 bis 27 Jahre warten, bis sie zur Hebung ge-langen. Diejenigen z20 Mitglieder, welche nach dem 2otenJahre die Gesellschaft bilden sollen, finden aber schon die80 freigeivordcnen Mitglieder vor, deren Hebung bereitsfallig ist, und dadurch wird der Termin, wo die letztedieser Z20 zur Hebung gelangen könnte, abermals um 6bis 7 Jahre weiter hinausgerückt. Könnte also die Anstaltsich lange genug erhalten, so würde es dahin kommen,daß Enkel und Urenkel die Aussteuer ihrer Großmutter undUrgroßmutter zu erheben hatten; aber schwerlich möchteein Madchen 20 Jahre lang ihr halbes Lohn hingeben,NM ihren Urenkeln eine Anweisung auf 100 Rthlr. zuhinterlassen.
z. Bei jeder Aussteuerung soll jedes Mitglied 10Groschen einzahlen, und es kommen also jedeS Mal z200Groschen oder izz Rthlr. 8 gr. zusammen. Da nun