wenn einige wenige Mitglieder sich aus eins »»gewöhnlichhohe Pension einkaufen wollten, so läuft die Kasse Ge-fahr , bei diesen wenigen Mitgliedern, welche zufällig alleein sehr hohes Alter erreichen konnten, bedeutend zu ver-lieren, und sie geht um so sicherer, je weniger der Betragder einzelnen Pensionen verschieden ist,
IV.
Es wird jedem Theilnehmcr frei gestellt, ob er seineVeitrage ein für alle Mal beim Eintritt unter dem Namendes Einkaufgcldes erlegen, oder sie in den vierteljährlichenZahlungsterminen abführen, oder ob er endlich einen Theilseiner Schuld, z, B. die Hälfte oder ein Viertel durchEinkaufsgcld, das Uebrige aber durch die gewöhnlichenBeitrage decken will.
Damit jeder Theilnehmer wisse, wie viel er in demeinen oder dem andern Falle an die Kasse zu zahlen habe,so soll dieser Kasseuordnung ein Verzeichniß beigefügt wer-den, aus dem sich deutlich ersehen laßt, wie viel manbei einem bestimmten Emrrittsalter für eine jährliche Pen-sion von 24 Rthlr. zu entrichten habe, sowohl wenn manbloß durch Einkaufsgeld, als wenn man bloß durch Beiträgesich mit der Kasse abfinden will.
V.
Eine Erhöhung der Pension findet zu jeder Zeit,jedoch nur bis zum vollendeten' hosten Lebensjahre Statt,wird aber jedesmal als ein neuer Einkauf angesehen, unddarnach der Beitrag bestimmt. Doch darf der Betragdieser einzelnen Pensionen die Summe von 9 b Nthlrn.nicht überschreiten.
VI.
Wer die Aufnahme wünscht/hat sich in den viertel-jahrlichen Aufnahme-Terminen bei dem Vorstand der Kasse