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auf Militsch 8uli IV. 3. k). und die von ihm bey seinem, dem Vernehmen nach, im Sept.1817 erfolgten Ableben, angeblich hinterlassenen, jetztlebendcn Söhne Joachim-Alexander-Casimir,und Joachim-Cäsar-Eugen, Gebrüder Grafen von Maltzan auf Militsch 8»k IV. 3. Ii'. 1. undIV. 3. k'. 2., für Descendenten des im Jahre 1628 lebenden Freyherrn Joachim von Maltzanauf Militsch 8uk IV. 3. 1. Stifters der zur Frage stehenden damals Freyherrlich vonMaltzanschen Special-braneliö auf Militsch zu halten.
8- 3.
sä IV. 5 L. 1.sä IV. 3. L. 2.
Gebrüder von Maltzan aus dem freyenStandes - Herrschafts - Hause Militsch
»6 IV. 5 1.sä IV. 3. l). 2.
Carl Ferdinand, iJoachim Andreas jin Schlesien;
Nicolaus Andreas, I Gebrüder Freyherrn nachhin GrafenJoachim Wilhelm, l von Maltzan^auf Militsch;
die Schrcib-Art ihres Geschlechts-Namens, und desletztern Grafen Joachim-Wilhelm Siegel, wie auchdas jetzige Gräflich Maltzan-Militsche Gerichts-Siegel betreffend.
Im Betreff der bisher erwähnten vier Glieder der jetzt Gräflich vormals Freyherrlich vonMaltzanschen bruiiclie auf Militsch, nämlich der Gebrüder Carl-Ferdinand und Joachim-Andreas(Freyherrn) von Maltzan aus dem freyen Standes-Herrschafts-Hause Militsch in Schlesien 8ubI V. 3. L. 1. und I V. 3. L. 2,, wie auch der Gebrüder Nicolaus - Andreas und Joachim-Wilhelm Grafen von Maltzan auf Militsch 8»k IV. 3. 0. 1. und IV. 3. 0. 2., von denennur der Graf Nicolaus-Andreas von Maltzan aus Militsch 8ub IV. ä. 0. 1 , in hiesigen Actennicht vorkommt, ist übrigens noch bemerkenswerth:
a. daß ihr Geschlechts - Name, sowohl in dem oben §. 1. angeführten, die HerrschaftPentzlin betreffenden und eigenhändig unterschriebenen Original-Muthungs-Gesuche (des Freyherrn)Carl Ferdinands 8ub IV. .1. L. 1. für sich und seinen Bruder (den Freyherrn) Joachim-Andreas 8ub IV. R. 2. und für ihre Descendenten aus dem freyen Standes-Herrschafts-Hause Militsch in Schlesien, als auch in dem, Z. 2. erwähnten, den beiden Gebrüdern undFreyherrn Nicolaus-Andreas und Joachim-Wilhelm auf Militsch 8ub IV. 3. tl. 1. und IV.3. O. 2. ertheilten und im von Maltzanschen Familien-Archiv zu Militsch gegenwärtig nochaufbewahrten Kaiserlichen Original-Grafen-Diplom ä. ä. Wien 16. Febr. 1692, dem brieflichenZeugnisse des jetztlebenden Herrn Barons Friedrich von Maltzan auf Peccatel 8ub Iv. 3. e. 3.zufolge, hiernächst in der, Z. 3. gedachten vom Original genommenen beglaubigten Abschrift deSzwischen dem eben genannten Grafen Joachim-Wilhelm auf Militsch 8ud IV. 3. 2. eura-torili nomine seiner zur Freyherrlich Maltzanschen tirkmelle auf Neuschloß und Pentzlin ge-hörenden drey unmündigen Vettern und deren drey volljährigen Brüdern, Heinrich-Leopold, Carl-Friedrich, Joachim-Anthon, August-Eberhard, Ferdinand-Ludwig und Otto-Julius, GebrüdernFreyhcrrn von Maltzan auf Neuschloß und Pentzlin 8ub IV. 3. 1. bis IV. 3. <?. 6., überdie Herrschaft Pentzlin aufgerichteten Theil-Rezesses ä. ä. Neuschloß 11. Mai 1767, wie auchin einem hier aufbewahrten an den Herzog Christian-Ludwig zu Mecklenburg-Schwerin 8ub ä-rtoBreslau 22. Aug. 171-1 gerichteten und eigenhändig unterzeichneten Original-Jntercessions-Schreiben eben dieses Grafen Joachim-Wilhelm auf Militsch 8ub Iv. 3. 0. 2., für seinen zurFreyherrlich von Maltzanschen dikmelle auf Neuschloß und Pentzlin gehörenden Vetter Ferdinand-Ludwig (Freyherrn von Maltzan) auf Pentzlin 8ub Iv. 3. «. g., (welcher nach der von seinenLeuten zu Pentzlin im Jahre 1714 verübten Ermordung des zur Freyherrlich von Mottzanschenauch Maltzanschen, in der zweiten Hälfte des 18ten Jahrhunderts ausgestorbenen Special-Linieauf Pentzlin, gehörenden Freyherrn Georg-Julius von Moltzan auch Maltzan des ältcrn, vor-mals auf Pentzlin, 8ub Iv. k'. e., Verdachts halber aus hiesigen Landen entwichen und zuBreslau verhaftet war), gleich dem nach jüngst erfolgtem Aussterben der Grubenhagenschen Linie,mit Lehns-Ansprüchen auf die Grubcnhäger Güter hervorgegangenen Grafen Joachim-Carl vonMaltzan auf Militsch 8»I> IV. 3. Iß., allemal sehr deutlich Maltzan geschrieben ist;
b. daß ein einziger hier aufbewahrter und auf dem Couvert des eben erwähnten Jnter-cessional-Schreibens befindlicher Abdruck des dieser Gräflich von Maltzanschen brsnelie aufMilitsch, und zwar dem Grafen Joachim-Wilhelm von Maltzan auf Militsch 8ub Iv. -I. 0. 2.gehörenden Siegels mit welchem das jetzige Siegel des Reichs-Gräflich von Maltzan Standes-herrschaftlichen Gerichts zu Militsch auf drey von demselben beglaubigten, dem Verfasser mit-getheilten, und oben bei der Freyherrlich Maltzanschen Linie auf Wartenberg und bey der ausselbiger hervorgegangenen Freyherrlich Maltzanschen Iirsnclre auf Neuschloß, bcmerckten Abschriften
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