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Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
Entstehung
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abgehen sollte, und Supplicant oder seine Descendenten ihre Abstammung von dem Imo ^cqui-

reute dieser Herrschast genugsam und wie Lehnsrecht und Gewohnheit ist, documentiren würde,sie alsdann auf ihr Anmelden zu der Lehns-Empfängniß gebührend admittirt werden sollten.

Original - Conccpt.

Anmerckung.

Spricht dieses Muthungs-Gesuch beider Gebrüder, Freyherrn von Maltzan auf Militsch«üb IV. 4. k. I. und IV". 4. L. 2., zwar nicht ausdrücklich von deren Abstammung von demim Jahre 1628 lebenden Stifter der Freyherrlich von Maltzanschen Special - iirsnelie aufMilitsch, nämlich dem Freyherrn Joachim von Maltzan auf Militsch «üb IV. 4. 1. ^V., docu-mentirt dasselbe zwar noch weniger deren angebliche Abstammung von dem Stifter des Pentz-linschen Hauses, dem Ritter :c. Berend Moltzan auch Maltzan auf Wolde. Pentzlin ic. sul)IV". L. .V., so geht solche Abstammung und die darauf sich gründende Mit - Belehnung aufPentzlin, aus den weiter unten §. 4. angeführten Gründen dennoch deutlich hervor.

Wenn übrigens der Zeit nur die Freyherrlich Maltzansche Iirsnelie auf Militsch alleine,nicht aber die zur Succession in Pentzlin gleichfalls berechtigte Freyherrlich Maltzansche brsneligauf Neuschloß, deren Abstammung von dem Imo ^Veyuirente der Herrschaft Pentzlin, obendeutlich gezeigt worden, die Herrschaft Pentzlin muthete, so rührt solches daher, daß jene beidenBrüder grade damals bey den in den hiesigen Landen stehenden Kaiserlichen Truppen gegen-wärtig waren.

§ 2.

sä IV. 4. 0. I. Nicolaus Andreas, s Gebrüder Freyherrn von Maltzan aufsä IV. 4. <7. 2. Joachim Wilhelm, ^ Militsch, deren erbliche Erhebung in

den Grafen-Stand betreffend.

Unterm äst« Wien 16. Febr. 1692 werden die Gebrüder Nicolaus Andreas und Joachim ig. Abr.Wilhelm, Freyherrn von Maltzan auf Militsch sul> IV. 4. 0. 1. und IV. 4. 17. 2., für sichund ihre eheliche Descendenz, von dem Kaiser Leopold in den Reichs - Grafen - Stand erhoben,über welche Standes-Erhebung das unter solchem ästo ausgefertigte Kaiserliche Diplom, dembrieflichen Zeugnisse des jetztlebenden zur Freyherrlich-Neuschloß-Pentzlinschen brsnclie gehörendenHerrn Barons Friedrich von Maltzan auf Pcccatel «üb IV. 4. e. 3. zufolge, noch jetzt imvon Maltzanschen Familien-Archiv zu Militsch oriKinsIiter aufbewahrt liegt.

conf. Büschings Neue Erd-Beschreibung, Th. 4. S, 816.

sä IV. 4. <7. 2. Joachim Wilhelm, Graf von Maltzan, Freyherr von Warten-berg und Pentzlin und Erbherr der freyen StandeS-Herrschaft Militsch,schließt den in der Freyherlich von Maltzanschen brsnvksauf Neuschloß und Pentzlin, zwischen des Obriften w. HanSHeinrich Freyherrn von Maltzan auf Neuschloß und Pentzlin6ub IV. 4. I). 2., hinterlassenen 6 resp. mündigen und unmün-digen Söhnen «ub ästo Neuschloß II. Mai 1767 aufgerich-teten Theil-Rezeß als Vormund der minorennen, und alsderen.Vetter mit ab.

Von beiden im vorigen Z. genannten und im Jahre 1692 in den erblichen Grafcn-Standerhobenen Gebrüdern Nicolaus Andreas und Joachim Wilhelm, Freyherrn von Maltzan aufMilitsch 8uk IV. 4. (7. 1. und IV. 4. 0. 2., kommt letzterer Joachim Wilhelm außer einemweiter unten H. 3. gedachten an den Herzog Christian Ludwig zu Mecklenburg-Schwerin subästo Breslau 22. Aug. 1714 gerichteten Jntercessional-Schreibcn desselben für seinen zur Frey-herrlich Maltzanschen braiwlie ans Neuschloß und Pentzlin gehörenden Vetter Ferdinand Ludwig(Freyherrn von Maltzan) auf Pentzlin sub IV. 4. e. 3. in hiesigen Acten auch noch beim I.1767 vor, und zwar in den oben bei eben erwähnter Freyherrlich von Maltzanschen brsnelisauf Neuschloß und Pentzlin Z. 6. angeführten Theilungs-Vertrage zwischen des Obristen HansHeinrich Freyherrn von Maltzan auf Neuschloß und Pentzlin sub IV. 4. b. 2., hinterlassenensechs resx. unmündigen Söhnen über die Herrschaft Pentzlin ä. ä. Neuschloß II. Maj 1767,indem er denselben unter der Bezeichnung »Joachim Wilhelm, Graf von Maltzan,Freyherr von Wartenberg und Pentzlin, freyer Staudesherr und Erbhcrrder freyen Standes-Herrschaft Militsch,« und in Vormundschaft der drey jungemminderjährigen Söhne August Eberhard, Ferdinand Ludwig, und Otto JuliuS, Gebrüder Krey-

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