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in die Freyherrlich Maltzansche branelis aus Militsch, welche im Jahre 1692 in denGrafen-Stand erhoben worden, undL. in die Freyherrlich Maltzansche braneks auf Neuschloß, welche im Jahre 1762 von dervorhin erwähnten und in der zweiten Hälfte des 18tcn Jahrhunderts ausgestorbenenFreyherrlich Moltzan- auch Maltzanschen Special-Linie auf Pentzlin, die Herrschaft Pentzlino. p. kaussweise und erblich acquirirte,
oder
vom Jahre 1536, bis auf gegenwärtige Zeiten, da die jetztlebenden Nachkommen beider resp.
Neuschloß
Gräflich und Freyherrlich Maltzanschen Kranclren auf Mil.tsch und P^lm, Peccatel und Wionzowna,
nach dem am 1. Dec. 1815 erfolgten Aussterben der Grubenhagenschen Linie, als Lehns-Präten-denten der Grubenhäger Güter auftraten, und der Senior der Freyherrlich-Neuschloß-Pentzlinschendrsrxcke auf Pentzlin, das beinahe seit 466 Jahren von der Grubenhagenschen Linie verwalteteErb-Marschall-Amt im Fürstenthum Wenden in Anspruch nahm.
Bor- Erinnerungoder allgemeine Nachrichtenvon beiden aus der Wolde - Pentzlinschen Linie unter den hinterlassenenSöhnen ihres Stifters, Ritters rc. Berend Moltzan auch Maltzan aufWolde, Pentzlin zc. 8ub IV. L. nämlich dem Ritter :c. Joachim 8uli IV.I?. , und dem Herzoglich - Mecklenburgschen Rath Georg 8 üb IV. kV s.,Gebrüdern Freyherrn von Moltzan auch Maltzan, im Jahre 1536 hervor-gegangenen Freyherrlich Moltzanschen auch Maltzanschen Linien auf Warten-berg und Militsch in Schlesien, und auf Pentzlin, und zwar:s. die unmittelbare Abstammung dieser beiden Brüder Joachim und GeorgMoltzan auch Maltzan 8 üb IV. kV ^ und I V. kV , von gedachtem RitterBerend Moltzan auch Maltzan auf Wolde, Pentzlin, Kiddendorf undSchorsow sub IV. L. ;b. ihre Auseinandersetzung nach des Vaters Tode, über die von demselbennachgelassenen Besitzungen, oder die Entstehung der von ihnen gestiftetenLinien auf Wartenberg und Militsch und auf Pentzlin,v. ihre erbliche Erhebung in den Freyher rn-Stand, undst. die bey Gelegenheit solcher Standes-Erhöhung, ihnen und ihren Erben,wie auch den übrigen Moltzanen ertheiltc Versicherung wegen der künf-tigen Erbfolge in ihren Gesammt-Lehnen;e. die bey eben solcher Gelegenheit geschehene Sanctionirung der Be-nennung Maltzan, und Anerkennung der Identität derselben und desNamens Moltzan, betreffend.
(Siehe die achte Moltzansche Geschlechts - Tafel.)
8 i.
^ ^ ^ Ritter ^ ^brüder Moltzan auch Maltzan, Frey-
nst IV. Ii", n. Georg, H-rzogl.ch Wartenberg und Pentzlin,
Mecklenb. Rath 1
deren unmittelbare Abstammung von dem Ritter zc. BerendMoltzan auch Maltzan auf Wolde, Pentzlin, Kiddendorf» und Schorsow 8ub IV. L. betreffend.
Der Ritter zc. Berend Moltzan auch Maltzan auf Wolde, Pentzlin, Kiddendorf und Schorsow8ub IV. 15. ^., welcher im Jahre 1529 starb, hinterließ zwey Söhne, nämlich den RitterJoachim Moltzan auch Maltzan 8ub I V. kV ^ , und den Herzoglich - Mecklenburgschen RathGeorg Moltzan auch Maltzan 8ub IV. kV deren unmittelbare Abstammung von ihm, theilsschon aus obiger, 72 beygebrachten Erzählung, betreffend die Wieder - Einsetzung (1516)des Ritters Berend''Moltzan 8ub IV. D. in das demselben entzogene Schloß, Stadt undHaus Pentzlin v. , wo desselben für ihn sich intcrcedirenden Sohnes Joachim Moltzan auchMaltzan Erwähnung geschieht, und aus dem pgK. 73 erwähnten, seit 1526 8eg. geführten 1520Preen-Moltzanschen Prozesse wegen der Schorsowschen Güter, da der Ritter Berend Moltzan zuPentzlin zc. 8ub IV. 15. und dessen Bruder (der Stettinsche Erb-Marschall) Lütke Moltzanzur Osten 8ub I V. 15. auf des Bcrendschen Sohnes, nämlich des Ritters Joachim Moltzan,beim Herzoge Albrecht 7 zu Mecklenburg angebrachte Klage, als die rechten Lehne-Erben in den