Druckschrift 
Genealogisch-historische Darstellung der Abstammung des verstorbenen Erb-Land-Marschalls Cord Jaspar Ferdinand von Moltzan auf Grubenhagen, Rothenmohr, Ulrichshausen und Moltzow c. P., und der jetztlebenden Gräflichen, Freyherrlichen und Adlichen Maltzane und Moltzane, als Prätendenten zu den von Moltzan-Grubenhäger Lehnen ...
Entstehung
Seite
133
Einzelbild herunterladen
 

133

Gesammt-Lehn waren und nebst den übrigen »/», sowie mit dem Hauptgute Ulrichshausen undden^andecn genannten Pertinentien desselben im I. 1649 an den Königlich-Schwedischen Obristenvon Rutt und dessen Erben, und nachhin bis zum Jahre 1762 an die von Erlenkampen ver-pfändet worden, in der zweiten Hälfte des 17ten Jahrhunderts aber von den übrigen ^Moltzows abgerissen und den Hahnen zu Basedow eigenthümlich überlassen seyn mußten, undmithin seit solcher eigenthümlichen Ueberlassung an die Hahnen, überhaupt nicht mehr MoltzanscheSLehn geblieben waren, im Jahre 1783 aber von den Moltzanen auf Grubenhagen eigenthümlichwiederum acquirirt und denselben in linea collsterali, nur usgue sä 4tum Kisäum inel. zuLehn ertheilt wurden,

sind gegenwärtig, da alle jetztlebende Moltzane und Maltzane, entferntere Bettern des Acquirentensolcher 2/5 sind, nicht als Moltzansches Gesammt-Lehn anzusehen.

Was die beiden andern, schon in frühen Zeiten ebenfalls als Moltzansche Gesammt-Lehneanerkannten Güter Grubenhagen und Rothenmohr c. p. betrifft, so verlohr nicht nur Gruben-hagen cum peitinentii« Steinhagen, Groß-Lukow, Barz und Klein-Lukow, welches zu Anfangdes 17ten Jahrhunderts durch Konkurs aus diesem Geschlechte fiel, und von den zur Gruben-hagenschen Linie gehörenden Moltzanen auf Ulrichshausen wieder angekauft wurde,sondern auch Rothenmohr cum pertinentii« Dahmen, Saget, einem Antheile in Lupendorf undam Malchiner See, welches um die Mitte des 17ten Jahrhunderts gleichfalls in KreditorenHände fiel, und an die bis dahin besitzende Rothenmohrsche bisnolre kaufsweise bald wiederzurückkam,

solche Gesammt-Eigenschaft, wurden wegen geschehener Cessio» und Kaufs Neue Lehne, späterhinim Jahre 1733 aber, der in dem Grubenhagenschen Hause alleine noch übrigen besitzendenRothenmohrschen brsnclie und ihren Agnaten eines Namens und Schildes ^ure leuäi sntiquiwiederum verliehen, und dadurch die vormalige alte Gesammt-Eigenschaft derselben wiederhergestellt.

3) b. So häufig übrigens die im Obigen vorgekommenen Pertinentien der jetzigen Gruben-hagenschen Güter, in Urkunden und Acten auch genannt werden, nämlich: Steinhagen, Groß-Lukow, Barz und Klein-Lukow, als Pertinentien von Grubenhagen,

ferner Damen, Saget, wie auch ein Antheil an Lupendorf und am Malchincr See, als Perti-nentien von Rothenmohr,

und Rambow, Marckshagen und Moltzow, als Pertinentien von Ulrichshausen,so geschieht dagegen weder in hiesigen Urkunden noch in Acten der übrigen jetzigen Pertinentienvon Grubenhagen und Moltzow, nämlich: Vorwerck, Volraths-Ruh, Hallalit, Peenhäuser, undJlkensee, einiger Erwähnung.

Zweite Abthcilung.

Beschluß der Woldeschen Linie,und zwar

I. der in voriger Periode bereits erwähnten, gegen Ende des 13ten Jahrhunderts gestiftetenund in den, in den Mecklenburgschen und Pommerschen rc. Landen jetzt sich aufhaltendenadlichcn Moltzanen und Maltzanen wahrscheinlich noch bestehenden, in hiesigen Acten undUrkunden nur bis ins erste Viertel des 18ten Jahrhunderts vorkommenden jüngern Pommer-schen Linie der Moltzane und Maltzane auf Osten, Sarow, Wolde rc.,

II. der in voriger Periode bereits erwähnten, zu Anfang des 16ten Jahrhunderts gestiftetenPentzlinschen Linie,

und insbesondere

zweyer im Jahre 1339 daraus hervorgegangener Freiherrlicher Linien, nämlich:

^ der in der zweiten Hälfte des 18ten Jahrhunderts ausgestorbenen Freyherrlich von

Moltzanschen auch Maltzanschcn Special-Linie auf Pentzlin,

L. der jetzt noch blühenden Freyherrlich von Maltzanschcn Linie auf Wartenberg und Mi-litsch, welche sich im Jahre 1628 gleichfalls in zwey jetzt noch bestehende bisnekentheilte, nämlich:

s. in die Freyherrlich Maltzansche brsnclik auf Militsch, welche im Jahre 1692 in

den Grafen-Stand erhoben worden, undli. in die Freyherrlich-Maltzansche brsnode auf Neuschloß, welche im Jahre 1702 vonder vorhin erwähnten Freyherrlich von Moltzanschen auch Maltzanschen Special-Linieauf Pentzlin, die Herrschaft Pentzlin 0. ?. kaufsweise erblich acquirirte;

oder

vom Jahre 1330 bis auf jetzige Zeiten, da gesammelte solche Nachkommen der WoldeschenLinie nach dem am 1. Dec. 1813 erfolgten Aussterben der Grubenhagenschen Linie, als Lehns-Prätendenten der Grubenhäger Güter auftraten, und der Senior der Freyherrlich Neuschloß-

34