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Der Reichstag von Augsburg im Jahre 1530 und die Aeusserung des Herzogs Wilhelm von Bayern und des Bischofs Christophorus von Stadion von Augsburg, bezüglich der lutherischen Bekenntnißschrift : veranlaßt durch den Katechismus der evangelischen Kreissynode Duisburg ; eine geschichtliche Untersuchung
Entstehung
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Eck sah in allen diesen Beschimpfungen nichts anders alsSchwäche und Niederlage seiner Feinde, die deswegen nur schrien,weil sie seine Stärke fürchteten. Er fuhr ungestört auf der Sie-gesbahn fort, vertheidigte die katholische Kirche auf das kräftigstegegen die Lutheraner in Deutschland und Zwinglianer in der Schweiz.Man könnte ihn mit Recht hierin den deutschen August in nennen.

Bei einer solchen Stellung darf man sich nicht wundern,wenn manches von seinen Gegnern ihm angedichtet und aufgebürdetwurde, woran er nicht gedacht oder doch nicht Schuld war, auchManches über ihn geredet wurde. Sollen wir unter diese Erdich-tungen nicht die Antwort rechnen dürfen, die er dem HerzogWilhelm von Bayern soll gegeben haben? Doch wenn die RededeS Herzogs, wie wir bewiesen haben, höchst unwahrscheinlich ist,so verschwindet von selbst die Antwort des Eck. Von einer Widerle-gung aus der heiligen Schrift allein war bis jetzt noch gar keineRede gewesen, konnte es nicht sein, da die Artikel der Confessionsich auch nicht einzig auf die heilige Schrift, sondern auch aufGeschichte, Tradition der Kirchenväter gründete. Melanchton bezogsich ja selbst auf die Lehre der Kirchenväter, z. B. in dem Bedenkenüber die Priester-Ehe X. 12. ^mlwosius «lioit: ««In onstitusest, czui« suulloii polest, imperuri non polest etc. Capitound Buccr'h rühmen auch an ihm die große Kenntniß in denSchriften der Kirchenväter. Dadurch wird die angegebene Antwortdurch sich selbst schon verdächtig. Was würde aber auch eine Be-weisführung aus der hl. Schrift allein um diese Zeit gefruchtethaben, da jeder der Neuerer sein eigenes Evangelium hatte, oderdie hl. Schrift nach seinem eigenen Sinn und Verstand erklärte,und diesen für den einzig wahren annahm; sie verwiesen zwaralle auf die hl. Schrift, aber keiner durfte darin etwas anderesfinden als sie darin fanden. Nur ein Beispiel möge hier genügen.

De te »utlum nobis «Indium est, cum tnnti Matrum nuotoritntem, vt^uillei» morit» knoins durum loeorum farmnm eto. (torp. Itof. Il, ZZ7

2) Kant rügte schon die Inkonsequenz der Protestanten hierin. In einerNote der Schrift: Der Streit der Facultäten, Königsberg 17öS S.93 schreibt er:Im Römisch-katholischen Softem des Kirchenglaubcns ist, diesenPunkt (das Bibellcsen) betreffend, mehr Consequcnz als im protestantischen.Der rcformirtc Prediger La Coste,sagt zu seinen Glaubensgenossen: schöpft