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mungen festgesetzt werden sollten. Zu diesem Zweck kam der Mark-graf Georg von Bayreuth und Anspach mit der Stadt Nürnbergüberein, eine Zusammenkunft bewährter Religionseiferer undGelehrten zu halten, die wirklich den 14. Juny 1528 zu Schwa-bach bei Nürnberg zu Stande kam. Hier wurden 17 Artikelüber die Lehre und Kirchcuordnung verabredet, die der Markgrafdem Churfürsten von Sachsen als dem eifrigsten Patron LutherSund dem Landgrafen von Hessen zustellen ließ, um hierin gemein-schaftlich zu handeln; der Churfürst von Sachsen gab sie dem Lutherund den Wittenberger Theologen zur Begutachtung. Luther unddie übrigen Theologen zu Wittenberg billigten diese Artikel, undwie Seckendorf in seiner Geschichte der Reformation sagt uckunn. 1528. Z. 49. hielten einige dafür, sie seien die Grundlageder AugSburgischcn Confesston, welcher Ansicht die neuesten prote-stantischen Schriftsteller entschieden widersprechen. ') Hierhin gehörtauch der Unterricht der Visitatoren an die Pfarrherrenim Churfürstenthum Sachsen, den Melanchton angcfertigethat und aus folgenden 18. Artikeln besteht: 1. Von der Lehre,2. Von den zehn Geboten, 3. Von rechtem christlichen Gebet,
4. Von Trübsal, 5. Vom Sakrament der Taufe, 6. VomSakrament des Leibes und Blutes des Herrn Christi, 7. Von derrechten christlichen Buße, 8. Von der Beicht, 9. Von der rechtenchristlichen Genugthuung für die Sünden, 19. Von menschlicherKirchenordnung, 11. Von Ehesachen, 12. Vom freien Willen,13. Von christlicher Freiheit, 14. Von den Türken, 15. Vontäglicher Uebung in der Kirche, 16. Vom christlichen Bann,17. Von Anordnung der Superintendenten. — In manchen vondiesen Artikeln weht noch eine katholische Luft, besonders in demArtikel vom Abendmahl, wo noch die wirkliche Gegenwart deS hl.Leibes und Blutes Christi angenommen wird, wie dann auchLuther in diesem Jahre 1523 sein Buch gegen Zwingli undOecolampadius zu Vertheidigung dieser Glaubenslehre herausge-geben hat, worin er meisterlich gegen die Sakramcmirer ausfährt.
Der Churfürst von Sachsen hatte vier Visitatoren ernannt,die theilweise von Pfarre zu Pfarre gehen mußten, die Pfarrerund Prediger eraminirten, und ihnen den oben gemeldeten llnter-
9 Bergt, vr. Ed. Köliner, Symbolik der Lutherischen Kirche.
5. 108.