erkannten) Feudalstaat; das Erarchat, Neapel u. Sicilienblieben unter bald zweideutiger osiröm. Herrschaft. Die ansich drückende longobardische militärische Lehnsverfassung er-zeugte anarchische Reibungen und Kampfe ss. 57z), welcheLandeseultur und bürgerlichen Wohlstand gänzlich vernichte-ten^ Erst 2lgilulf s 590 — bid) rettete das königliche An-sehen und Rorharis sbgö —645 k gab der VerfassungFestigkeit und sicherte die Ruhe im Inneren. Bey steigenderMacht des Staats versuchten tbiurprand s?i2— 74z),Rarchis >^744—74,9) und Aistulph s74-9^-75^>^Erarchat und Rom zu unterjochen. Die bedrängten röm.Bischöffe bewarben sich um fränkischen Beystand und wur-den v. st>!p!i, Ü754 — 75G beschützt; mit dem durch Carld. Gr. besiegten und seiner Freyheit beraubten DefiVe-rius l774^ endete die Reihe der longobard. Könige; dielvugob. Verfassung dauerte zu Italiens Verderben fort.
Hi) III. Die Herrschaft der Franken (S. tiz) in Gal-lien ging von dem Siege aus, welchen ihr K- RWdrviz(486 — 51^ über den Römer Gpagrius bey Nogent inder Nähe von Soissons Ü486) erfocht; durch die Demüthi-gung der Thüringer issyi^ und die Niederlage der Aleman-nen bey Zülpich 49G sicherte er den Umfang des neuenStaats im Osten. Sein Uebertritt zum kathvl. Christenthumlssech) war ihm bey seinen weiteren Unternehmungen in Gal-lien vortheiihast; Römer und Armoriker unterwarfen sich;Burgund wurde zinsbar lzecch und die Westgothen wurden(507) auf Langucdoc beschränkt. Durch Treulosigkeit undGrausamkeit erlangte Rlodrvig die Alleinherrschaft über dieFranken. Nach seinem Tod ward der Staat in Ausirasien(Ostfranken, teutonisches Franken; Residenz zu Metz) undNeusirien Westfranken; Residenzen zu Orleans, Paris undSoissons) unter vier Söhnen getheilt, gewann aber durchEroberung Thüringens lizzi), Burgunds ^4) und Lan-guedocs (526) und durch das von den Ostgothen szz6) abge-tretenen Alemannien beträchtlich an Umsang. Innere Feh-den,