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drei Söhnen
Wolf,
Georg,
Rudolpb
hinterlassen zu haben, welche 1512 mit seinem bisherigen Besitzebeliehen wurden,
Wals
war 1503, 1504, 1505 Zeuge von Edelleute» der MerseburgerGegend, wurde 1510 als „zu Kötzschwitz" bezeichnet, und an-geblich soll ein Wolf v, Z. 1532 und 1533 Verwalter desKlosters Buch gewesen zu sein,
Georg
ist außer 1512 nicht genannt; er könnte derjenige v, Z. sein,welcher 1514 angeblich vor Dam geblieben ist (?).
Rudolph auf Kötzschwitzscheint 1520/1523 einen gleichnamigen Sohn hinterlassen zuhaben. Unter seinem Namen finden sich folgende Angaben:1500 R, zu Kötzschwitz.
1512 siehe oben.
1515, 22, Dezember, Merseburger Tonsurist.
1520 R zu Kötzschwitz.
1523. Eines R. v, Z, Witwe soll Lehenstücke verkaufthaben. Demnach dürften folgende Nachrichten sich wenigstenszum größten Teile auf einen
Sohn: Rudolph
beziehen,
1526 Rudolph hat einen Totschlag begangen,
1529 R. ist Vorbesitzer gewesen von Hans v. Z. zu Zehmen,dem nun das Drittel der Mühle zu Zehmen verliehen wird