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waren schon 1349 beim Rittergut Zehmen, S, 6) und R,zu Kötzschwitz soll unbefugt Lehnstücke verkauft haben.
1531 soll nicht mehr R. v. Z., sondern Georg von Breiten-bach Kötzschwitz besessen haben, der 1534 die dem R. v. Z. ab-gekauften Merseburger Stücke zu Magdeborn, Dechwitz, Naun-dorf usw. zu Lehen erhielt. 1531 R. v. Z. auf Gestewitz, Mit-belehnter an Köhra laut Original-Lehnbrief.
1532 Rudolphs Gattin Barbara von Haugwitz, Tochtervon Caspar v. H. auf Flößberg, erhielt am 7. März Hof,Sitz usw. zu Gestewitz als Leibgut. 1533, Donnerstag n. Egidy,erhielt R. einen Kurfürstlichen Lehnbrief über Sitz, Hof usw. zuGestewitz usw., wie er schon von dem 1532 verstorbenen Kur-fürsten zu Lehen gehabt hatte. Er verkaufte es aber und schonam Freitag n, Egidy wurde es dem Abkäufer: Lorenz vonnRolitz (Roelitz) verliehen. 1539 wurde „R. v. Z. zu Kötzschwitz"zur Huldigung geladen; es kann nur R. v. Z. oder der Besitzervon K. gemeint sein.
1544 war R. v. Z. wohl tot, denn er und
seine Erben
sind wohl gemeint in der Vollmacht des Ritters Bernhardvon Mila, Landvogts zu Sachsen und unter anderen auch derErben weiland des Ludolf v. Z. und der Kirchväter zu Ditt-mannsdorf für die gemeinsam von ihnen angenommenen An-wälte, auf Grund des Kammergerichtlichen Erkenntnisses vom14. Januar 1544 Forderungen gegen den Kardinal ErzbischofAlbrecht von Mainz wahrzunehmen. Februar 1544.