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Der scheinheilige Rationalismus vor dem Richterstuhl der h. Schrift : Resumé der Bremer Kirchenfehde
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Seite
220
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7les Argument! »Man sagt, der natürliche Menschsey zu allem Guten völlig untüchtig, unddie Erbsünde sey bei allen Menschen in glei-chemGrade vorhanden. Demohngeachtetbe-haupten dieselben Erbsündenlehrer: Derheilige Geist finde nicht bei allen Menschengleichen Widerstand. Sie widersprechen alsoihrer eigenen Lehre. Diejenigen unter ihnenaber, welche eine unwiderstehliche Gnadeannehmen, kommen nothwendig zu dem ent-setzlichen GrundsatzeAuguftins und Calvins,daß Gott zum Voraus nur gewisse Menschenzur Seligkeit, andere unbedingt zur Ver-dammniß bestimmt habe. (Prädestinations-lehre.)«

Was von v ersch ied enen Seiten her auf dieses specu-lative Bedenken erwiedert wird, ist bekannt. Auf Einemtheologischen Standpunkte wird gelehrt, »in der Kraft dergöttlichen Berufung durch das Wort liege die erneuerteMittheilung der Wahlfreiheit an den Menschen; weßhalbdenn das Widerstreben gegen die Gnade nicht sowol in derErbsünde ihren Grund habe, als vielmehr stets für einepersönliche individuelle Schuld des Widerstrebenden zu erach-ten sey.« Was sonst noch auf jenen gegnerischen Ein-wurf erwiedert wird, darüber möge Pani el anderswo Be-lehrung suchen. Hier gilt es kein Disputirens über Ge-heimnisse, in Bezug auf welche je und je unter den Glau-bigen eine Mannigfaltigkeit der Anschauungen obgewaltethat; — hier handelt sich's einzig um dasjenige, was zuallen Zeiten der wahren Kirche für das Wesen desbiblischen Christenthums galt, und um die Beweisfüh-rung handelt sich's, daß Paniel diesen Grund desEvangeliums nach allen Seiten hin entschieden leugneund verwerfe. —