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Der scheinheilige Rationalismus vor dem Richterstuhl der h. Schrift : Resumé der Bremer Kirchenfehde
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ist. — »Aber was können sie dafür, daß sie Sund er sind,da sie es vor ihrem individuellen Dasein in Adam wur-den?« Nach der Schrift ist ihr Sündigsein ebensowohlihre persönliche Schuld, als dasselbe ihre Erbschaftist. Sie haben mitgesündigt. Das Wie bleibt freilichein Geheimniß. '— Wir ergründen die Weise des Zu-sammenhanges und der Gliederung nicht, in welcher dasganze Geschlecht schon in Adam da war, in Adam mitversucht wurde, in Adam mit sündigte. — Ucbrigens sprichtuns ja auch schon unser eigenes Gewissen keinesweges vonder angestammten Sünde, als von einer »fremden« los,und gibt uns nimmer zu, daß diese Sünde als etwas unsindividuell nicht Angehöriges, und unser verderbter Zustandetwa als eine leidende Unschuld zu betrachten sei. Die-ses unabweisbare Schuldbewußtsein deutet mindestensauf eine irgendwie persönlich durch uns vollzogene An-eignung des allgemeinen Verderbens. »Es weiß derMensch,« sagt Nitzsch, »je mehr ihn göttliche Erhaltungenund Veranlassungen in Reaction gegen den Hang setzen,daß die Gattungssünde seine eigene geworden ist; erweiß, wie Augustinus bemerkt: „non inviti tulos suimi8"(Wir sind solche Leute nicht wider Willen.)« — Uebrigcnsfindet hier allerdings jede weitere Erklärung ihre Schranke.Ware aber nichtsdestoweniger noch Jemand darum beküm-mert, wie die göttliche Gerechtigkeit wegen der an AdamsNachkommenschaft fortgesetzten Jmputation der adamitischenUrschuld gerechtfertigt werden möge, so leihe der der heiligenSchrift sein Ohr, und lasse sich von ihr den G nad enstuh lenthüllen, an dessen Stufen nicht nur ein entsprechenderErsatz für den in Folge jener ersten Schuld erlittenen Ver-lust, sondern sogar noch eine ungleich reichere Herrlichkeitden Sündern dargeboten wird, als sie durch den Sünden-fall verloren ging. Das aber wisse er zugleich, daß ihndie Vcrschmahung dieser Gnade einem unvermeidlichen Ver-derben entgegenführe, und daß sein etwaiges sophistisches