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Der scheinheilige Rationalismus vor dem Richterstuhl der h. Schrift : Resumé der Bremer Kirchenfehde
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Berufen auf den Satz, es dürfe doch Einer nicht des An-dern Frevel büßen müssen, nicht hindern werde, daß er un-ausbleiblich und zwar durch seine eigene Schuld ver-loren gehe.

4tcs ArjUiment: »Die Erbsünde soll der mensch-lichen Natur ankleben; allein nur die we-sentlichen Eigenschaften unsrer Natur wer-den durch die Zeugung gleichförmig fortge-pflanzt.«

Dieser Passus enthalt eine potitio prinoipii; denn»daß nur die wesentliche Eigenschaften unsrer Naturdurch die Zeugung fortgepflanzt würden,« hatte nicht be-hauptet nur, sondern auch bewiesen werden müssen.Allerdings werden die wesentlichen Bestandtheile desUrmenschen von Geschlecht zu Geschlecht, nur nicht »gleich-förmig«, fortgepflanzt. Die Substanz der menschlichenNatur ist durch die Sünde nicht aufgehoben, noch eineandere geworden. Was je und je den Menschen zumMenschen machte, das vermochte und vermag kein Zufallihm zu rauben. Er ist durch den Fall weder zum Thiernoch zum Teufel umgewandelt. Er bringt nach wie vorVernunft, Gemüth, Gewissen und Willen mit in die Welt;und das sind die alten ihm anerschaffenen constitutivenBestandtheile und Vermögen seines ursprünglichen Wesens.— Im Blick auf sie ist und bleibt er ein Geschöpf Got-tes. Diese Grundelemcnte seines Wesens an und für sichmachen ihn natürlich nicht mißfallig, geschweige verdamm-lich vor Gott, sondern stempeln ihn immer noch zum Mei-sterwerke der sichtbaren Creatur, und nöthigen uns, in demMenschen auch nach dem eingetretenen Verderben noch einmetaphysisch Gutes anzuerkennen. Aber das ethischGute ist in ihm erloschen. — Die ursprünglichen Bestand-theile der menschlichen Natur werden nicht mehr in ihrerursprünglichen Qualität, Harmonie, Reinheit und Un-