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Der scheinheilige Rationalismus vor dem Richterstuhl der h. Schrift : Resumé der Bremer Kirchenfehde
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niels dagegen so wenig mehr empfohlen, daß vielmehr die-jenigen, die einer sortdauernden Verbindlichkeit desselbendas Wort reden wollen, als in schwerem Irrthum befangenhart getadelt werden. Das Ceremonialgesetz hatte nur»den Schatten der zukünftigen Güter.« (Hebr. 10, 1.)Darum kann, nachdem das Wesen und Urbild selbst er-schienen ist, nur noch die Blindheit an dem Schattenhaften. »So lasset nun Niemand mehr euch richten« sprichtPaulus Col. 2, 16, »über Speise, oder über Trank, oder inAnsehung von Feiertagen, oder Neumonden, oder Sabba-then; welches ist der Schatten von dem, das zukünftigwar; aber der Körper ist in Christo.« Meine Leserwerden sich nachgerade überzeugen, daß auf dem Gebieteder Theologie ein windigeres Hypothesenspiel wohl kaumje getrieben worden, als Paniel, wenig bedacht auf seineEhre, es zu treiben wagt. Die Bibclkunde eines mittel-maßigen Catechumcnen würde schon ausgereicht haben, ihnvon Behauptungen zurückzuhalten, die wir in ihrer absolu-ten Grundlosigkeit als lacherlich bezeichnen würden, wennes nicht Behauptungen eines Lehrers der christlichen Kirchewaren!

So unzweideutig nun die Apostel den Glauben, daß -auch für Christen das Ceremonialgebot noch bindend sey,als einen Wahn verwerfen; so bestimmt halten sie die Gel-tung des mosaischen Sittengesetzes fest, und würden denals einen Gottlosen richten, der auch dieses für abge-schafft erklaren wollte. Zwar lassen sie dasselbe denWiedergebornen durch den heiligen Geist ins Herz ge-schrieben seyn; aber dieses ins Herz geschriebene Gesetz istihnen kein anderes, als das schon im alten Testamente ge-offenbarte mosaische. (Hebr. 10, 1517.) Wer das mosai-sche Gesetz kennt, »kennt« nach Rom. 1, 18 »den Wil-len Gottes.« Die Apostel »heben das Gesetz nichtauf durch das Evangelium, sondern sie richten es auf.«(Rom.3,31.) »Das Gesetz ist je heilig, und das