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von pscudoapostolischer Seite her als zur Erwerbung desgöttlichen Wohlgefallens unerläßlich dargestellten eigenenGerechtigkeit zu verstehen sey: ob die gehorsame Voll-bringung des ganzen mosaischen Gesetzes, oder etwa nureines Theils desselben? — Paniel, der darauf sinnenmuß, wie er die fortgehende Anwendbarkeit des apostoli-schen Anathema's auch auf Zustände und Individuen derJetztzeit irgendwie zu nichte mache, entscheidet sich für dasLetztere, und laßt nur die Beobachtung des Ceremonialge-setzes, nicht aber auch die der Moralgebote von den galati-schcn Verführern als Hcilsbedingung vorgeschrieben wer-den. Er beruft sich für diese seine Ansicht zunächst aufGal. 6, 12, wo der Apostel die Jrrlehrer als solche schildere,welche die Galatcr zwängen, sich nach jüdischer Weise derBeschneidung zu unterziehen. Und freilich läugnen wirso wenig, daß die falschen Apostel den Christen in Galatienauch die strengste Beobachtung des levitischen Gesetzeszur unerläßlichen Pflicht zu machen pflegten; als wir inAbrede stellen, daß sie mit ihren Angeworbenen auch ge-wohnt gewesen seyen, die Erfüllung der rituellen Vor-schriften des mosaischen Codex, als die mit geringerer Mühezu bewerkstelligende, besonders zu urgiren und in den Vor-dergrund zu schieben. Das aber müssen wir durchaus ver-neinen, daß die falschen Apostel und ihr Anhang das mo-saische Gesetz in der Theorie getheilt, und die Vollbrin-gung der mosaischen Moralgebote von den die Seligkeitbedingenden Erfordernissen ausgeschlossen hätten. Bekannt-lich verpflichtete ja schon der Ritus der Beschneidung den-jenigen, an welchem er vollzogen wurde, zum Gehorsamgegen das ganze unverkümmcrte Gesetz. Cap. 5, 3 sprichtsder Apostel unzweideutig aus, indem er sagt: »Ich be-zeuge übcrdieß einem Jeden, der sich beschnei-den läßt, daß er schuldig ist (sich verpflichtet hat)das ganze Gesetz zu thun.« D. h.: wer sich dem Acteder Beschneidung unterzog, hat eben dadurch die absolute