86 Das I. Kapitel,
Vertrags zwischen unserm gnedigsten Herrn Herzogk Ioha;rsZriederich, Churfürsten zu Sachsseil :c. und demRathe derStadtErffurt zu Leipzig ^nno O XXXIII. aufgericht.
Er enthält 14. Artickel.
<7o^or^^undVertrege zwischen dem Edlen undIVolttebsrn Grasven zu Gleichen, Herrn zu Thonna, und der Stadt Erffurt aufsgeeicht.
Dieses ist nichts anders als ein Kauf-Brief, welcher ^nno 1370. ausgeferti-gte worden, als Graf Henrich und Ernst von Gleichen, die drey Dörffer,Walßleben, Elxleben und Münstergehofen der Stadt Erffurt verkauffet.Dertragk durch die Gestreilgen und Dehsten Eberharten von derThann und Signmnden von Holbach, als Churfürstl. (ll)
, zrvuschen wolgedachten Graven und dem A.ath zu Erf-furt, ^.nno ^i.v. xxxil!. aufgericht»
Dieses ist ein Vertrag, welcher zwischen denen Grafen von Gleichen undder Stadt Erffurt, verschiedentlicher Streitigkeiten halberem obgemeldtenJahre errichtet worden.
Dieses Impressum. beschliessct ein, dem Buchdrucker Melchior Sachsenvom zu Erffurt, ertheiltes Privilegien, Krafft welchen allen und
jeden verboten wird, solches in drey Jahren nicht nachzudrucken, äe
no 75Z5.
Diese vorher, IX. und X. recculirte piecen sind zusammen in kleinFolio gedruckt.
xi!. Kürtzlich doch gentzlich Verzeichnis aller und jeder pm-ticulsr-Rechten und Gerechtigkeiten, welcher und keiner mehr, vor alten Zeiten,die Ertz-Bischoffe zu Mayntz x. an und in der freyen Stadt Erffurt, sichdamahls angemaßt haben, immassen dieselbe auf schrifftlich gesinnen wei-land des Hochwirdiasten Fürsten und Herrn, Herrn Bruder Heinrichs (i)Ertz Bischoven zu Mamtz, obersten Cantzler des H. Römischen Reichs, :c.vermittelst gehaltener Unterhandlung, und endlicher Vergleichungbeyder-seitsdarzu sonderlich geordneter Legaten, um steter Haltung willen, schrifft-lich verfasset, beliebet, und sowohl von dem Ertz-Bischoff, auch Capitel zu
Maintz,
(N) Sächsischen.
(I) Er war zuvor ein prancilcaner gewesen, deswegen mag er sich aus Dcmuth Brudergeschrieben haben.