Von öetten Thüringischen Geschicht-Schreibem. 75
in Wey Bücher abgecheckt, und macht im Drucke ein vollständiges Alpha-beth aus. Das erste Buch enthält 13. Capitel in deren gehandelt wird:
esp.i. Welche jemahls von Erffurt geschrieben, und was
von ihnen zu halten.
c-gx. 11. Vom ersten Zustande Thüringens und der ErffurtischenGegend.
ca?. in. Wann Erffurt zu erst angebauet, und in was Zustand es
Anfangs gcwe^n^!^^^^^ ^ ^ utngeben worden.
cap. V. Wer die ersten Herren der Stadt Erffurt gewesen.
csp. vi. Von der Grafen zu Gleichen .im-iZiMion und Gütern in der
Der Herren Grafen von Beichling, der Herren Pflüge, derHerren Vitzdume, und anderer ehemalige Rechte in Erffurt.
cap.vill. Wie Erffurt dem Ertz-Stifft Mayntz einiger mästen ver-bunden gewesen.
o-ch. ix° Ob Erffurt jemahls eine freye Reichs- oder vimüc^i-Stadtaewesen
eap. X. Von denen Herren Landgrafen, als Kayserl. Stadthaltern inThüringen und Erffurt.
cap.xi. Von der Schutz-Gerechtigkeit des Hauses-Sachsen über
c^.xll. Vom Zustand der Erffurter, zeitwährenden dreyßig-jähri-gen Krieges.
cgp.xm. Wie Erffurt um seine Freyheit kommen, und wie der heu-tige Lttttus VWZUMZNUZ daselbst von Sachsen angesehen werde.
' In dem andern Buche befinden sich folgende Capitel.
OÄp.i. Vom Recht des Raths zu Erffurt, Müntzen zu schlagen.
Lzp. II. Von Erffurtischen Sarg-Pfennigen.
Lax. IN. Von einer Erffurtischen Müntze zur Zeit des Incernns, undvon einer Pest-Müntze, dabey von denen öffcern Sterben und vornehm-sten Geschlechten zu Erffurt Erwehmmg gethan wird.
(Äp. iv. Von zweyen ?Nüntzen, deren die erste auf ein solennesSchiessen, dabey der Erffurtischen Turmer und Glücks-Hafen gedachtwird. Die andere auf die böse Zeit geschlagen worden, wo vom Kipv.r-Unfug zu melden. K 2 cax.