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Buch 1 (1738)
Entstehung
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^ Ordnung un d Inhalt, ^

Das Zwolsste Capitel. Von 8VX50XL oder LM0M0CDO, dem IX. Ertz-Bischoff zuMayntz.

Das Dreyzehende Capitel. Von dem X. Ertz-Bischoff zu Mayntz.

Iii. Absatz.

Was unter denen Teutschen Käufern, bis auf die Zeit, da Thüringen mit Meissenvereinbaret worden, das ist von 912. bis 1220. in diesem Lande vorgefallen.

Dieser lAiioelus machet eine Zeit von z 10. Jahren aus, wo wir auf unterschiedli-che Dinge unsere Gedanckcn richten müssen; Dahero dieselbe in folgenden Elasten ab-gehandelt werden, wo dann:

EI^88x I.

Was clm-gnte boc tempore in Geistlichen, mithin dann auch Ertz-Bischöfflichcn,und hernach Chur-Mayntzischen Dingen in Thüringen vorgefallen.

Das Erste Capitel. Von blMKZMOs dem Xl. Ertz-Bischoff zu Mayntz.

Das Andere Capitel. Von I III.VMM'I'c), dem X! l. Ertz-Bischoff zu Mayntz.

Das Dritte Capitel. Von bNwWico, dem XIII. Ertz-Bischoff zu Mayntz.

Das Vierdte Capitel. Von , dem XIV. Ertz-Bischoff zu Mayntz.

Das Fünfste Capitel. Von bl.g.110XH II. den: XV. Ertz-Bischoff zu Mayntz.

Das Sechste Capitel. Von RVPMI'O f dein XVI. Ertz-Bischoff zu Mayntz.

Das Siebende Capitel. Von IVICIALI8I0, Ertz-Bischoffen und Churfürsienzu Mayntz.

Das Achte Capitel. Von MckbMOIDO, Ertz-Bischoffen und Churfürstenju Mayntz.

Das Vlenndte Capitel. Voii.^IvIüOXC,Ertz-Bischoffe undChurfürsten zuMayntz.

Das Zehende Capitel. Von IZ^W0Xl8,Ertz-Bischoste undChurfürsten zuMayntz.

Das Eilffte Capitel. Von , I^OPOCVO, oder QV?0I.V0,

Ertz-Bischoffe lind Churfürsten zu Mayntz.

Das Zwolsste Capitel. Von SIL^KIVO I. Ertz-Bischoffe und Churfürsten zuMayntz.

Das Dreschende Capitel. Von , Ertz-Bischoffe und Churfürsten

zu Mayntz.

Das Nierzehende Capitel. Von kbllchl^WO, Ertz-Bischoffe und Chur-Fürsten zu Mayntz. . ! ^0

Das Funffzehende Capitel. Von oder I. Ertz-Bi-

schoffe und Churfürsten zu Mayntz.

Das Gechzehende Capitel. Von , oder^CLMID II. Ertz-

Bischoff und Churfürsten zu Mayntz.

Das Siebenzehende Capitel. Von Ertz-Bischoffe und Chur-

Fürsten zu Mayntz.

Das Achtzehende Capitel. Von MXLILO I. Ertz-Bischoffe und Churfürstenzu Mayntz.

Das