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über die Angehörigkeit an das Dom capitel oder die Domfabrikangegangen war, nur eine Notiz aus viel älterer Zeit erbringenwollen. Soviel aber ist schon durch die begründeten Zweifelgegen die Vollständigkeit des Harzheim’schen Verzeichnisses alsberechtigt dargethan, dass, wenn über jene 204 resp. 207 Codi-ces hinaus noch die eine oder andere Handschrift mit hinreichen-den, auf die Dombibliothek hinweisenden Indicien aufgefundenwürde, die Vindication nicht den Eiuwand zuzulassen hätte, dassdas Stück unter jenen 204 nicht benannt wäre.
Das Genauere über Alter, Authenticität und inneren Gehaltder Handschriften wird selbstverständlich erst dann Gegenstandder Untersuchung werden können, wenn dieselben uns wieder vorAugen liegen werden. So wenig auch, wie man bald findet undauch aus dem Bisherigen schon genugsam einleuchtet, der Harz-heim’sche Katalog diese umfassende neue Prüfung überflüssiggemacht hat, so ist doch der Zweck der jetzt anstehenden Er-mittlung von dieser für fachkundigere Hand übrigbleibendenAufgabe nicht abhängig.
3. In welchem Umfange die Nachfrage nach der Dombib-liothek in Darmstadt besonders begründet ist, zu dieser Fragebleibt vor allen Dingen noch nachzutragen, was speziell über dieVersendung der Dombibliothek von Cöln durch den damit beauf-tragt gewesenen Archivar Wallraf bei seiner Vernehmung durchDaniels bezeugt worden ist: „Zwei und dreissig zweispännige
Fuhren reichten nicht hin, um Alles wegzubringen, und die Zeitwar aller möglichen Anstrengung ungeachtet zu kurz, um diehierzu erforderlichen Vorbereitungen zu treffen, und weitereFuhren waren für keinen Preis mehr zu haben. Ein Theil
der Bibliothek blieb also zurück, jedoch ein solcherTheil, den ich zuvor schon von den übrigen schätzbarsten Werkenmit Vorsicht abgesondert hatte, und in alten Mess- und Chor-büchern, so wie auch in einigen die ersten Abdrücke enthalten-den Werken bestand.“ Wie dieser Theil nachher durch einenfranzösischen General ausgeplündert wurde, wiederholt er dannnoch. Gewiss ist darnach, was auch die uns oben bekannt ge-wordene besondere Fürsorge des Herrn von Hillesheim schonverbürgt, dass sämmtliche Codices zunächst nach Arnsberg