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auch, dass die Domcapitelsprotocolle fol. 199 und 216 de 1780zweier Zuwendungen des vicarii Schulten ad S. Gereonem Er-wähnung tliun, wodurch derselbe 1 eine Anzahl Bücher dem Dom-capitel „zur beständigen Aufbewahrung“ durch Vermittlung desDomherrn von Merle schenkte, und dieses dann verfügte, dass„diese Bücher ad bibliothecam metropolitanam hingestellet undper Registratoren! gedanket werden soll.“ Es waren MissaliaColoniensia de 1494, 1506, 1514 und 1520, missale Romanumde 1488, Leodiense de 1527, die kölnische Agende von 1 598,eines der Urexemplare der statuta Maximiliani Henrici undandere Kirchenbücher. Der Archivar Wallraf hat bei seinerdritten Vernehmung durch Staatsrath Daniels Aehnliclies be-stätigt; er fügt aber bei: „was seit Erfindung der Buchdrucker-kunst hiuzukam, waren meistens die ältesten Abdrücke undgleichen Inhalts“ — mit den Codices,. meint er.
2. Welche Codices die Sammlung umfasste, ist ebenfalls soweit festgestellt, dass zuverlässig die 204 von Harzheim beschrie-benen und die 2 resp. 3 als von ihm übergangen bekanntendazu gehört haben. Dass in den wenigen Jahren seit den ange-führten Beschreibungen bis 1794 eine wesentliche Verminde-rung stattgefunden haben könnte, ist bei der aus eben dieserZeit berichteten äusserst strengen Vorsicht nicht wohl ge-deukbar, und wird sich hoffentlich auch die vorangeführte Be-fürchtung wegen des codex de republica hinterher erledigt ge-funden haben. Eher noch dürfte an eine Vermehrung auf denbesonderen Grund hin gedacht werden, dass der Archivar beiletzterwähnter Vernehmung anführte: „So erinnere ich mich
ganz genau, dass einmal auf diese Weise zur Vermehrung der-selben Bibliothek ein seltenes Werk für fünfhundert Reichsthalerangeschafft und aus einem zur Fabrik gehörigen Fond bezahltwurde.“ Es hat sich aber davon in den Kapitelsprotocollen derletzten 100 Jahre als die einzige Spur nur die auffinden lassen,dass es fol. 95 de 1756 heisst: „Es ist beliebet worden, des
Waltheri und Mabillonii Lexicon diplomaticum zu hiesiger Bib-liothek ex officio Croyano ankaufen zu lassen“, wornach diesesWerk der eben genannten neben den Codices bestandenen ge-ringen Büchersammlung hinzugetreten sein wird. Möglicherweisehat der je. Wallraf, der um Data zur Entscheidung der Frage
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