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Das Schicksal der im Jahre 1794 über den Rhein geflüchteten Werthgegenstände des Cölner Domes, insbesondere die Zurückführung der Manuscripten-Bibliothek : aktenmäßige Denkschrift
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nehmung, dass er von clen Codices, die Hittorp aus der Dom-bibliothek entnommen zu haben 1568 ausdrücklich versichert,den der Amalar’schen beiden Schriften allein nichtmehr aufzählt. War er 1752 wirklich verloren, oder bleibtdie Hoffnung, dass er zwischen anderen mehrfach vereinigtenHandschriften sich noch wiederfindet? Ob, wie Hittorp unzwei-felhaft findet, der Verfasser Amalar (nach 831) noch der näm-liche war, welchen Karl aus der von Alcuin geschulten Geist-lichkeit seiner Hofcapelle gegen 808 zum Bischöfe von Triererhob, und dem er, nachdem er inhalts der uns erhaltenen Briefedes Kaisers an ihn nicht lange vorher die Zuordnung einer Mc-tropolitanprovi’nz ihm angekündigt, im J. 813 eine Gesandtschaftnach Constantinopel anvertrautc, von der er im folgenden Jahreerst nach Karls Tode heimkehrte*), oder ob, wie namentlichPagi zu beweisen gesucht hat, für die Sendung nach Rom imJ. 831 und folgerecht auch für die Abfassung jener beiden Schriftenein anderer Amalar**) anzunehmen, der presbyfer Metensis ge-wesen, kann hier unausgemacht bleiben.

*) Ein Petrus abbas Nonuntulanus war sein Begleiter gewesen. Diesehat ihn nach der Heimkehr in einem (noch erhaltenen) Briefe von 814, ermöchte ihm das während der Seefahrt überarbeitete und ihm vorgeleseneScliriftchen de officio missae nochmals zukommen lassen, auch seine im Auf-träge des Kaisers angefertigte Ausarbeitung über die Taufe beifügen. Amalarantwortet ihm willfährig und schickt ihm nicht bloss jenes „ opusculum i/nodinter acquoreas comminationes cudimus sondern auch den bearbeiteten Tauf-ritus mit den beiden Briefen, die er vom Kaiser darüber hatte — „in primaepistola nos excitans ad id faciendum, in secunda praebens auctoritatemoperi facto“. (Sie sind ebenfalls noch vorhanden). Merkwürdiger Weise lügtAmalar bei: „llogo, pater, ut non ad publicas aures libellus noster (de

off. m.) mittatur, ne intrem in dentes obtrectatorum ner/ue cacinnis superborumper auras resultans de. humillima doctrina paupertatis nostrae .“

**) Jedenfalls müsste dieser andere Amalar auch in Constantinopel ge-wesen sein, da in beiden Schriften auf dort Gesehenes vom Verfasser Bezuggenommen wird. Dass darin dem römischen Usus durchweg der Metzer undnicht der Trierer gegenübergestellt wird, beweist deshalb nichts, weil manum jene Zeit die Metzer Kirchengesangsordnung in ganz Gallien als Normanerkannte, so dass, wie der Mönch von St. Gallen gegen 885 anführt, „ipnunc usi/ue apud eos, i/ui in his regionibus latino sermone utuntur, ecclesias-