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Das Schicksal der im Jahre 1794 über den Rhein geflüchteten Werthgegenstände des Cölner Domes, insbesondere die Zurückführung der Manuscripten-Bibliothek : aktenmäßige Denkschrift
Entstehung
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von den anderen Ritualschriften, welcher als an Karl gelangtin seinem Briefwechsel noch sonst ausdrückliche Erwähnung ge-schieht; darunter die speciell von ihm begehrte Schrift des Erz-bischofs Odilbert von Mailand über die Taufe, desgleichenvon den Erzbischöfen von Sens und Lyon, sowie dem BischöfeAmalar von Trier, und die „duo lectionum voluminci, welcheKarl für das „nocturnale officium 1 ' dem Paulus diaconus(„familiari clientulo nostro“) in Auftrag gegeben und dannallgemein empfohlen hatte. Von einer Zutliat Leo’s III ist inden von ihm vorliegenden 10 Briefen an Karl keine Spur. —Hildebold hatte die ganze Ansammlung, welche Karl, wie ihmEginhard und alle anderen Zeitgenossen uachrülunen, mit grosserVorliebe gepflegt hatte, bis zu des Kaisers Tode unter Händen.Dass er auch nach seiner Erhebung auf den Stuhl von Cöln(gegen 785) in der Stellung als archicapellanus bei Karl verblieb,beweisen nicht bloss die Kapitularien, worin ununterbrochen seineContrasignatur „Hildebaldus archiepiscopus Coloniensis et sacripalatii Capellanus recognovi“ wiederkehrt, sondern auch cap.53 der Frankfurter Synode von 794 ..De licentia Hildebald.iarcliicapellani“. worin über dieses, die Residenz unterbrechendeVerhältnis auf Karls vom Papste genehmigten Antrag beschlossenwurde: „ornnis synodus consensit et placuit eis eum in palatioesse debere propter utilitates ecclesiasticas“. Er hatte dadurch,und gewiss auch durch KaiTs Liberalität gegen ihn, alle Gele-genheit, für die in Cöln angelegte Sammlung den besten Theilzu vernutzen. Als sodann Karl in seinem Testamente die auf-fallende, aber durch die bekanntennassen ihn drückende Voraussichtdes in der Nachfolge seiner Dynastie bevorstehenden allseitigenZerfalles seiner Schöpfungen sehr wohl erklärliche Verfügungtraf: ,,Similiter et de libris, quorum magnarn in bibliotheca

sua copiarn congregavit, statuit, ut ab his qui cos habere vellent,justo pretio redimerentur. pretiumque in pauperibus erogare-tur*), lag es nahe, dass vorzugsweise Hildebold, welcher als

*) Der sehr bedeutende Armenantheil des Testaments wurde auf 21 Me-tropolitansitze des Reiches vertheilt, wozu an erster Stelle auch Rom gezähltwurde. Cöln nimmt die sechste ein, worauf Mainz, Salzburg und Trier folgen.(Cap. R. Fr. I., 488).

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