66
*
thekars Wallraf aufgefumlou worden sind, wodurch besagteBibliothek dem vormaligen Domkapitel und nicht der Dome irchezu Cöln gehört hat.*)
Darmstadt, den 11h November 1828.
Frlir. du Tliil.“
An das Hochwürdige Metropolitan-Domcapitel zu Cöln“.
Das prägnante Interesse an der auch in den vorangegan-genen Noten hartnäckig festgehaltenen Behauptung, dass die Dom-bibliothek Eigenthum der Kapitelscorporation selbst und nicht,der von ihr verwalteten Domfabrik gewesen sei, war darin be-gründet, dass man mit diesem Satze auf den für den fernerenAngriff unerreichbaren Standpunkt des Art. 34 des Beichs-deputationssehlusses gelangen wollte: „Alle Güter der Domcapitelund ihrer Dignitarien werden den Domänen der Bischöfe ein ver-leiht, und gehen mit den Bisthümern auf die Fürsten über,denen diese angewiesen sind“ — jener seltsame Kunstgriff, wo-mit die Beiehsdeputation von der zur landesherrlichen Domänequaliticirteu bischöflichen maisa auch zu der der Domcapitelhinüberrcichtc. Ein weiteres Motiv zu jener Behauptung war,dass mau damit zugleich dom heutigen Domcapitel die Klage-Legitimation abzuschneiden gedachte. „Das alte Domcapitel“, soargiunentirte man weiter, ist aufgehoben, das jetzige eine imJahre 1825 völlig neuerrichtete Körperschaft, welche die Bechts-nachfolge der alten in keiner Weise beanspruchen kann.“ Dieseletztere Auffassung, wie unrichtig sie auch war, galt doch damalsauch in Cöln ungethcilt als richtig;**) es wurde aber, dass mau
*) Solche Erklärungen sind niemals producirt worden. Sie dürftenauch, wenn sie existiren, die stattgehabte Protestation dahin nur bestätigen,dass das Domcapitel das von ihm vertretene Recht der Kathedralfabrik gegen-über der damals in Cöln nur vorhandenen neuen Pfarrfabrik zu wahren ge-dachte.
**) Die gegentheilige Orientirung über ununterbrochene Continuitätdes niemals aufgehobenen kölnischen Domcapitels wurde zuerst im Jahre1856 gelegentlich eines Prozesses des Verwaltungsrathcs der Studienstiftungeilbeschafft, und ging dann aus meiner betreffenden, in den Prozessakten be-findlichen Denkschrift, unter Wiederholung der Hauptmomente, die sich übrigensnoch vermehren lassen, auch in Ilüffer’s ,,Forschungen etc.“ über, Vcrgl.Walter's neueste Schrift „das alte Erzstift und die Reichsstadt Cöln.“ (Bonn 1866)§. 241.