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sie nicht zurückwies, dadurch unschädlich, dass der Hauptsatz,die Domhibliothek sei Domcapitels- und nicht Dom-Eigenthumgewesen, mit Erfolg bekämpft werden konnte*), und als demge-mäss das Domcapitel für die Domkirche endlich im Jahre1S3 7 den Prozess begann, jenes Argument für den Gegnernutzlos wurde. Dieser verfehlte aber demnächst nicht, das an-dere an die Stelle zu setzen, dass jedenfalls die Domfabrik,für die das Domcapitel handle, nicht mehr die zu Anfänge desJahrhunderts aufgehobene frühere Besitzerin der Dombibliothek,sondern ein völlig neues Rechtssubjekt sei, und hat der solcher-gestalt zur Bestreitung der Aktiv-Legitimation erneuerte Einwandunter den Zögerungsmitteln, an welchen der Prozess wie kaumein anderer erfindungsreich war, mehrere Jahre Vorhalten kön-nen, ohne dass, wie zugestanden werden muss, die Prozessaktenvon irgend einer Seite eine die rechtliche Besitzcontinuität halt-bar construirende Behandlung der Zwischenstadien nach weisen.Aber auch der Richter -wusste sich aus jenem Chaos des inter-mediären linksrheinischen Rechtes nicht herauszufinden, und wenner deshalb auch vor der Annahme des Einwandes sichtbar zurück-scheute, so wird er sich doch um so leichter entschlossen haben,das Urtheil, durch welches das Darmstädtische Ober-Appellations-gericlit nach löjähriger Aktion am 24. September 1852 dieschliessliche Entscheidung traf, einfach nur auf der nämlichenGrundlage aufzubauen, auf welcher die Grossherzogliche Admi-nistration schon ein halbes Jahrhundert lang constant ihr Eigen-thum behauptet hatte. Zwar nicht mehr der vorangeführte Art.34, aber der stets mitbenutzte Art. 37 des Reichsdeputations-schlusses vom 25. Februar 1803 über das am rechten Rhein-ufer liegende Vermögen (J/iens situes a J linksrheinischer An-stalten wandte nun auch der Richter (freilich gegen den Antragdes Referenten und des Gorreferenten des Ilofes) auf die vormomentaner Gefahr hinübergefiüchteten, und desshalb auch nurmomentan und an fremdem Orte anwesenden, ja unausgepacktund zur Heimkehr bereit aufgegriffenen Mobilar-Gegenstände des
*) Walter erbrachte dafür in einem auf besondere ministerielle Veran-lassung von ihm erbetenen Gutachten sehr sc.hälübures Material.
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