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Das Schicksal der im Jahre 1794 über den Rhein geflüchteten Werthgegenstände des Cölner Domes, insbesondere die Zurückführung der Manuscripten-Bibliothek : aktenmäßige Denkschrift
Entstehung
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neuen Erzbischofs Grafen von Spiegel nebst Wiederein-setzung des Donicapitels in seine linksrheinische Residenz erhieltdie Sache neuen Fortgang. Nachdem man sich auch an dieserStelle soweit über den Stand der Angelegenheit orientirt hatte,als die damals bekannten Nachrichten gestatteten, kam das Dom-kapitel im Jahre 1827 zu dem Entschlüsse, es zunächst nochmit einer Immediat-Eingabc an den Grossherzog von Ilessen-Darmstadt zu versuchen. Gegen die aus den diplomatischen Ver-handlungen bekannt gewordene darmstädtischc Behauptung, alshätte seiner Zeit das Domcapitel zu Arnsberg in die Ueber-gabe der Codices selber eingewilligt, wurde aus einer viermaligenVernehmung des Archivars Wallraf durch den Domprobst vom29. April 1827 dessen umständliches Zeugniss beigefügt, wieim Gcgentheile das Domcapitel förmlich protestirt, und davonauch den zu Cöln zurückgebliebenen Mitgliedern durch HofrathBollich Nachricht gegeben habe. Die auf wiederholte Erinnerungder Königlichen Gesandtschaft ertheilte Antwort war das nach-folgende Ministerialrescript:

1 )er Unterzeichnete Grossherzoglich Hessische Staatsministerund Minister der auswärtigen Angelegenheiten beehrt sich,Einem Hochwürdigen Domcapitel zu Cöln auf dessen in Betreffmehrerer Manuscripte aus der Bibliothek des vormaligen Doni-capitels daselbst an Se. Königliche Hoheit den Grossherzog vonHessen gerichtete Vorstellung vom 15. April vorigen Jahres, nach-dem die darin allegirte Beilage mittelst Schreibens des Herrn Dom-probst Fonck vom 3. d. M. nunmehr beigebracht worden ist,aus Allerhöchstem Auftrag ergebenst zu eröffnen, dass dievorbemerkte Bittschrift nichts Neues enthält, was eine Aen-derung der diesseits bei den früher über diesen GegenstandStatt gehabten diplomatischen Verhandlungen ausgesprochenenAnsichten bewirken könnte, und dass man vielmehr hier dieDeroseits behaupteten Ansprüche an die aus der fraglichen Bib-liothek hierher gekommenen Manuscripte um so weniger in irgendeiner Hinsicht anzuerkennen vermag, als unter den hier vor-liegenden Akten sogar unumwundene Erklärungen der vormaligenDomherren von Cöln sowohl als auch des vormaligen Domsyn-dicus Hofraths Bollich und selbst des Domarchivars und Biblio-

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