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Die Grafen von Fries : eine genealogische Studie ; allen Nachkommen des alten Berner Rittergeschlechtes Fries von Friesenberg
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obgenannter Frau Katharina von Baltersheim zurücksallen sollten.Die beiden Schwestern Fries hatten aber überdies ein nicht un-bedeutendes freies vermögen, teils ererbt, teils erspart.

Nachdem nun beide Schwestern gestorben waren, verlangtendie in Lasel lebenden Nachkommen der Katharina von Baltersheimgeborenen Usholz, und zwar der Nitter Kraft von (Ingersheim undseine Gattin Ennelin, der Funker Burkhart Ziebol und der BaselerRatsherr Henmann Lütold, vom Kloster Klingenthal die Herausgabedes gesamten Nachlasses der beiden verstorbenen Schwestern Nnnaund Rgnes Fries. Das Kloster Klingenthal verweigerte dagegendie Herausgabe des ersparten und freien Besitzes, weil es nie erhörtworden sei, daß in Basel Klosterfrauen je beerbt worden seien,erklärte sich aber bereit und erbötig, die als Substition den beidenSchwestern vermachten Güter, an die klagenden verwandten heraus-zugeben. In der schon erwähnten Urkunde vom Fahre 1422 wirdnun entschieden, datz die mit Nückfallsklausel den beiden Schwesternvermachten Gülten und Güter an die verwandten herauszugebenseien, das Kloster aber das ersparte und frei ererbte Gut der beidenSchwestern zu behalten habe.

Rudolf, der nach Mülhausen weggezogene Bruder der beidenKlosterfrauen, der 1418 als „der Fries" dort urkundlich erscheint(Nr. 85), war nun >422 offenbar schon tot. Seine lvitwe erscheint1435 in Mülhausen und 1445 in Basel urkundlich als „die Friesin"(Nr. 87 und 92). Infolge des Umstandes, daß Rudolf, der Bruderder beiden Klosterfrauen, tot, seine Söhne Nikolaus und Ulrichaber minderjährig waren, scheinen nun diese minderjährigen Söhnesowie eine in Mülhausen verheiratete Schwester bei der Rufteilungdes Erbes übergangen worden zu sein, das nur unter die in Baselansässigen Nachkommen der Katharina von Baltersheim, darunterauch die älteste Tochter Rudolfs, Ennelin, Gattin Krafts von Gnger-heim, aufgeteilt wurde. Venn sowie Nikolaus volljährig wird,sagt er im Fahre 1438 der Stadt Basel Fehde an (Nr. 88) undführt dann, wie aus den Baseler Gerichtsprotokollen hervorgeht, von1449-1443 wegen des Nachlasses seiner Tanten, der Klosterfrauen,Prozeß (Nr. 99 und 91). va überdies dieser TIaus Fries in Mül-hausen mehrfach urkundlich erscheint, und zwar 1438 und 1439