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Johannes Janssen und die Geschichte der deutschen Reformation : eine kritische Studie
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Gewohnheit, und an einer zweiten Stelle lS. 541) sagte Janssenwieder: „Das deutsche Recht entwickelte sich als Eigenstes cigentninbdes volckes^ ans dem lebendigen Volksbewnßtsein heraus, frei, selb-ständig und eigentümlich," Der linterschied zwischen römisch-heidnischerund christlich-gernianischer Anschauung wäre demnach im Grunde keinso gewaltiger: dort der Volkswille, hier die Natur, die Gewohnheit,das lebendige Volksbewnßtsein. Wenn also ein Unterschied vorhandenwar, so müssen wir ihn wohl anderswo suchen und wir meinen also,er lag da, daß man das nationale Nömcrrecht als allgemeines undallgemeingültiges Recht hinzustellen versuchte, während der Germanevon der Ahnung ausging, daß die Nationalität im Recht ihre Be-rechtigung habe. Was heißt aber Nationalität? Es ist doch dieVerkörperung der Natur eines Volkes. Lehrt das Natnrrccht eineAllgemeinheit des Rechtes, so thnt es damit nicht so unrecht. Aberfalsch ist es, dieses allgemeine Natnrrecht aus der Theorie herauskonstruieren zu wollen, anstatt es ans den nationalen Rechten, ansden durch die Entwicklung eines Volkes und der Völker zu Tage ge-förderten natürlichen Nechtsanschannngen zu nehmen. Die Theoriealso war es, welche alles verdarb, und Janssen ist derselben Meinnng,wie namentlich ans der Seite 471 angeführten Anmerkung hervorgeht,wo er darauf hinweist, daß die Art und Weise der Heranziehung desrömischen Rechts das Unglück brachte. Es galt nicht eine Bereicher-ung des nationalen Lebens durch die Errungenschaften der Griechenund Römer, sondern eine Unterdrückung desselben, und daß an dieserUnterdrückung des deutsch-nationalen Lebens das Papsttum einen her-vorragenden Anteil genommen, müssen wir Hinznsetzen, da Janssendas ganz vergessen hat. Aber die Beweise dafür muß uns der Histo-riker trotz des Theologen doch liefern.

„Die fortdauernde Geltung und Verbindlichkeit des in demkaiserlichen Gesetzbuch niedergelegten römischen Rechtes erklärten dieGlossatoren und ihre Nachfolger schon deshalb für unbestreitbar, weildas römische Kaiserreich selbst noch immer fortbestehe, denn die römi-schen Kaiser deutscher Nation seien die unmittelbaren Nachfolger deralten Imperatoren." (S. 467.) Diese Anschauung der Glossatorenwar keineswegs eine unnatürliche, und am wenigsten dürfte Janssen unddie Kirche etwas gegen sie einzuwenden haben, da von ihnen doch dieSage von der Übertragung der Kaiserwürde auf die Deutschen