Ansprüche der Wittwe an Schönhauser
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Schönhausen bereit. Auch ließ sie aus mütterlicher Liebe die ihr kontraktlichzustehenden 8000 Rthlr. auf dem Gute stehen. Sie beanspruchte nur 300 Rthlr.jährlichen Zinses und für den Fall ihres Wegzuges von Schönhausen dieAuszahlung von 6000 Rthlr. von eben dieser Summe (während 2000 Rthlr.im Gute verbleiben sollten) sowie die Erfüllung ihrer sonstigen Forderungenan Viktualicn. Ausgehändigt erhielt sie mehrere Obligationen der altmär-kischen Städte über etwa 4000 Rthlr. Außerdem wurden auf ihren Namen3253 Rthlr. -st 7228 Rthlr. auf das Gut eingetragen.
Als sie am 1. November 1629 sich mit ihren Kindern, mit denen sie sichbisher im ungeteilten Besitz der Güter befunden hatte, auseinandersetzte (Originalim Archiv zu Schönhausen), beliefen sich ihre Ansprüche an Ehegeld, Frauen-gerechtigkeit, Gegenvermächtuiß, väterlichen Erbgeldern, Kapitalien, welche sievon ihrem Privatvermögen in die Güter gewendet und seit ihres MannesTode zur Haushaltung zugesetzt hatte, mit den zehnjährigen aufgelaufenenZinsen, sowie mit den ihr zustehenden zehnjährigen Renten in Geld und Kornauf 43 839 Rthlr. -st 150 rheinische Goldgnlden -st 210 Wispel Roggen.Sie willigte darein, daß ihr von Schönhausen und dem Antheilgut Briestdie baaren Gefälle und jährlich 1200 Rthlr. auf Abschlag der Zinsen gezahlt,und daß von Martini 1631 an jährlich zwei Wispel Korn an sie abgeführtwerden sollten. Zur Sicherheit ihrer Ansprüche wurden ihr die Güter ver-pfändet.
Diese Schuldenlast ist nicht nur auf die unglücklichen Verhältnisse desdreißigjährigen Krieges zurückzuführen, sondern schon ehe derselbe die Altmarkberührte, hatte Valentin für seine Person eine solche Schuldenmasse hinter-lassen, daß die Wittwe bald nach seinem Tode sich mit der Bitte, „die Gelderund Güter der unmündigen Kinder nicht mit Arrest belegen zu lassen", anden Kurfürsten Georg Wilhelm wandte, welcher 7. September 1621 den Ge-heimen Rüthen die Fürsorge anbefahl, „daß die Wittwe ihrer Bürgschafthalber nicht benommen werde oder doch die Zinsen nicht erledigt zu werdenbrauchten, damit der auf die Gelder der Kinder gelegte Arrest relaxiret werde"(Original im Archiv zu Schönhausen).
In ihrer Leichenpredigt (Bibliothek zu Stolberg) heißt es, daß baldnach ihres Eheherrn Tode das brennende große Kriegsfeuer die Güter derKinder dermaßen betraf, daß sie mit ihren acht Waisen in weit abgelegeneStädte, als Magdeburg, Hamburg, Salzwedel und Braunschweig der Sicherheit