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Nikiaus von Wart sitzt zu Gericht und verkündet den Urteils-spruch etc.
Offenbar hielt nun Füssli das zweite Schriftstück für eine einzigeUrkunde und betrachtete sie natürlich als zeitlich später, da sie jaschon den aus Adelheids Verzichtleistung resultierenden Streit erzählte.Aber welch' unverständliche Reihenfolge der Ereignisse ergibt sichdaraus! Adelheid verzichtet auf das Erbe ihres Vaters sei. im Jahre 1300;dann sichert ihr dieser ihren gebührenden Anteil zu und spricht vonihrem Gemahle Ulrich und den Kindern, die sie noch gewönnen, hierauffolgt der Streit zwischen Thiebald und »Lütold von Regensberg, desjungen Ulrichs sei. Sohn« wie Herrgott und mit ihm Füssli sagt. Dadieser letztere nun in der gleichen Urkunde zwei Ulriche antraf, einennoch lebenden und einen schon gestorbenen, da er ferner wusste, dassUlrich I. ältester Sohn Lütold hiess, so konstruirte er: Ulrich I. —Lütold, Gemahl der Gertrud von Lupfen — Ulrich II., Gemahl Adelheidsvon Pfirt — Lütold, Sohn des »jungen« Ulrich, Gemahl einer Gertrud.— Allein dies ist vollständig unrichtig. Ganz offenbar ist beide Malederselbe Ulrich gemeint, d. h. eben der Gatte der Adelheid von Pfirt.
Die Sache ist im Grunde sehr einfach und springt, wenn wir daszweite Schriftstück aufmerksam durchlesen, sofort in die Augen; es istdasselbe nämlich nicht eine einzige Urkunde, sondern vielmehr eineZusammenfassung von mehreren solchen, die zu ganz verschiedenenZeiten abgefasst wurden. So muss der erste Absatz offenbar noch vorder erstangeführten Urkunde vom 24. Mai 1300 niedergeschriebenworden sein, denn der hier handelnde Graf Ulrich von Pfirt ist dortschon als verstorben erwähnt. Der angeführte Ulrich von Regensbergist der erste dieses Namens in seinem Hause, und da er vor 1281gestorben war, ist auch der betreffende Passus vor dieser Zeit verfasstworden. Dass dieser eine eigene Urkunde bildete, zeigt auch das darinerwähnte Siegeln. Die auf ihn folgenden Abschnitte enthalten dagegeninsgesammt Urkunden, die derjenigen vom 24. Mai 1300 zeitlich nach-stehen, indem sie die Folgen jener Verzichtleistung dartun. Daraus ergibtsich dann die im Texte gebrachte Reihenfolge der Ereignisse. Zugleichfallen die von Füssli angenommenen zwei Ulriche und zwei Liitolde jein eine Person zusammen und verschwinden damit zwei von vornhereinauffallende Unwahrscheinlichkeiten, die sich bei Füssli finden:
1. Dass Ulrich I. Gemahlin Adelheid (unbekannt woher, dennvon Nellenburg war sie nicht) geheissen und Ulrichs II. Gattin eben-