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Oder aber, was wahrscheinlicher ist: Das Datum der betreffendenUrkunde ') ist verschrieben und es ist jener Verkauf in die Jahre voroder nach der Fehde zu verlegen. Dann bleiben die Gloggner'sehenAngaben stehen; für diese Einreihung der Daten spricht auch, dasswir im Laufe des Monats August 1268 den Bischof von Constanz, derin Zürich früher zu vermitteln gesucht, und Graf Gottfried von Habs-burg auf Neu-Begensberg antreffen 2 ). Höchst wahrscheinlich warensie dorthin gekommen, um nochmals zu versuchen, einen Ausgleichherbeizuführen. Die Fehde hatte also bis auf jene Zeit — mit oderohne Unterbrechungen — fortgedauert, konnte aber auch jetzt nochnicht beigelegt werden, sondern wurde erst, nachdem die Begensbergerdurch den Fall Gunzenbergs und der Uetliburg gedemiitigt worden,beendigt.
') Wir kennen dieselbe nur aus dem Copialbuclie Beuggen, das —nach einer Mitteilung von Herrn Dr. Zeller-Werdmüller — auch sonst zu-weilen Datierungsfehler aufweist, so dass es erlaubt ist, auch hier einensolchen anzunehmen.
'j Herrgott, Gen. II,i, Nr. 496.