engstringen *), von St. Gallen über Grüningen 2 ). Gemeinsam mitden Grafen von Nellenburg übten sie die Vogteirechte über Ober- undTlnterballau und das Hemmental im Schaffhausischen 3 ) aus.
Endlich besassen sie noch als st. gallisches Pfand, das 1253 vonden Kiburgern an sie übergieng, Besitzungen in Dürnten und Mönch-altorf 4 ).
Eine grosse Machtfülle hatte sich so in den Händen der Regens-berger angehäuft und sie den Mächtigsten des Landes beigesellt. Mitden Grafen der Gegend stehen sie in engen Beziehungen, ohne sichjedoch selbst in deren Stand emporheben zu können. Zwar versuchtedies Lütold IV., doch ohne dass es ihm gelungen wäre. Mit Ausnahmedieses Lütold, der sich in einigen Urkunden als »comes« bezeichnet,nennen sich die Regensberger stets »nobiles« oder »domini«, in deutschenUrkunden »Freie«. Als solche standen sie mit ihren Allodien unterder Landgrafschaft, also mit ihren Stammgütern unter dem Zürichgau,für die andern unter dem Grafen des Thurgau. Nur wo sie als Vögteimmuner Klöster amteten, besassen sie die hohe Gerichtsbarkeit undgräfliche Gewalt, so z. B. über Grüningen, über die Güter des Gottes-hauses St. Blasien, dann besonders aber auch in ihrer Gründung Neu-Regensberg 5 ).
Auch hatten die Freiherrn verschiedene Ehrenstellungen inne.So waren sie Erbsesselträger von Einsiedeln 6 ) und sollen auch — nacheiner allerdings fragwürdigen und uukontrolierbaren Nachricht — Erz-kämmerer des Klosters St. Gallen gewesen sein. 7 )
') An der Limmat (Reg. Einsid., Nr. 161).
«) St. G. U. B. III, Nr. 1074.
*) St. Arch. Schaffhausen, Nr. 288.
4 ) Am Südende des Greifensees (Z. U. B. II, Nr. 874).
6 ) Vgl. hierzu das habsburg.- österreichische Urbar, das sagt: ZuRegensberg habe die Herrschaft (seit ungefähr 1303 Habsburg-Oesterreich)einen Schultheissen und einen Rat zu setzen und richte über Diebe undFrevel (besitze also die hohe Gerichtsbarkeit), überall sonst richte sie alleFrevel „äne das, das dem man an den lip gat." Vgl. hierzu auch Fr. v. Wyss,Abhandlungen z. Geschichte des Schweiz, öffentl. Rechtes, pag. 186 und 187.
') Nüscheler, Gotteshäuser, Bistum Constanz, Archidiakonat Aargau,Dekanat Luzern, III. Abtlg., pag. 50. (Vide gedruckte Dokumente von Ein-sideln 1 c. p. 111.)
') Goldast, Script, rer. Alam. T. I, pars I, pag. 88.