Die Besitzungen der Regensberger bildeten einen zwar nicht ganzzusammenhängenden Streifen, der sich mitten durch den heutigenKanton Zürich bis in den Aargau hinzog; bei Rüti nahe Rapperswilbeginnend, erstreckte er sich zwischen Greifensee und Pfäffikersee durch,allerdings mit einigen Unterbrechungen gegen Affoltern bei Höngg hin,wurde hier breiter und schloss die ganze Gegend von der Limmat biszum Rheine ein. Ausserdem gehörten zum Gebiete der Freiherrn nochvereinzelte Güter in den heutigen Kantonen Thurgau, Aargau, Schaff-hausen, sowie im jetzigen Grossherzogtum Baden.
Verschiedenartig waren die Rechte, welche die Herren von Regens-berg an all' diesen Gütern hatten. Zum Teil waren diese Gebiete ihrEigengut, zum Teil Lehen von weltlichen oder geistlichen Herren, zumTeil lag auch bloss die Vogtei mit ihren Rechten in den Händen derFreiherrn.
Urkundlich sicher war Eigentum der Regensberger fast das ganzeThal von Regensdorf 1 ) und das Wehntal 2 ); Teile des Tales von Bachs
beidseitigen Wappen macht dies höchst wahrscheinlich. Dasjenige derRegensberger bestand aus einem Schilde, der durch drei von oben nachunten laufende blaue Stäbe verziert war, während ein roter Querbalkenmitten durch gieng, indessen bei demjenigen der Krenkinger die ganzeuntere Seite rot ausgefüllt war.
Wahrscheinlich durch Heirat kamen die Regensberger in enge Verbin-dung mit den früh ausgestorbenen Herren von Seilenbüren (vgl. von Lie-benau, Anz. f. Schweiz. G. u. Altertumskunde Bd. II, Heft 7 und Zeller-Werdmüller-. „Uetiiburg und die Freien von Regensberg" in „Turicensia"),in deren Besitz und Rechten sie wohl grossenteils nachfolgten. Wenigstenswird den Herren von Sellenbüren die Stiftung, resp. Begünstigung derKlöster Engelberg, St. Blasien und Muri zugeschrieben, und mit allen dreiensehen wir auch die Regensberger in naher Verbindung; ferner besassen sieauch in der Gegend der Burg Sellenbüren, so in Oberwyl, Güter, die ihnenwohl von dem ausgestorbenen Geschlechte her zugefallen waren.
*) In Urkunden werden genannt: Güter zu Ober- und Niederaffoltern(Zürch. Urk. Buch, Nr. 2138); Regensdorf (St. Arcli. Zürich Propstei, Nr. 95),Adlikon (Copialbuch Beuggen, Fol. CLXVIP), Ottelfingen (Neugart II, Nr.1030)und Boppelsen (Neug. H, Nr. 1030).
2 ) Urkundlich genannt: Schöfflisdorf (Urk. d. ant. Ges. Zeh., B. 46);Ober- und Niedersteinmaur (Reg. Eins. ed. Mohr, Nr. 115), Ober- und Nieder-weningen (St. Arch. Zeh., Constanzeramt, Nr. 111 und 1008), Dachsleren(Habsburg Urbar, Herrschaft Regensberg. Ed. Dr. Rud. Maag).