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Geschichte der Freiherrn von Regensberg : Ein Beitr. z. zürcherischen Landesgeschichte
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besassen, dann sich durch Heirat und Erbschaft J ) immer mehr be-reicherten und so nach und nach einen grossen Besitz und bedeutendenEinfluss erlangten, worauf gestützt sie nun in der Geschichte hervor-traten. Den genannten Prozess dürfen wir etwa als in den Anfängendes XII. Jahrhunderts abgeschlossen betrachten.

Liutone, die sich unter König Heinrich I. und Otto I. als Grafen im Zürich-gau linden, gewesen sei. Es ist dies eine kaum annehmbare Vermutung.Der Name Liuto war in jenen Zeiten sehr verbreitet, so dass man aus ihmallein gewiss nichts ableiten kann. Ferner wären, die zweite Vermutungangenommen, die Regensberger von ihrer gräflichen Stellung in diejenigevon nobiles, Freiherrn, herabgesunken. Nun lässt sich aber eher aus den vor-handenen Nachrichten annehmen, dass die Macht der Freiherrn bis zumAnfang des XII. Jahrhunderts noch gestiegen sei, wie sich unten alsbaldzeigen wird.

Auch die Vermutung von G. v. Wyss, dass die beiden Namen Liutoldund Cuono de Affoltra, die sich im Jahre 1044 finden (Z. U. B. I, Nr. 233)in Verbindung mit dem Geschlechte der Regensberger stehen, tritt zu-mal auch der Name Cuno in der Regeusbergergenealogie nie vorkommtzurück hinter einer Annahme, die neuerdings Zeller-Werdmüller aufgestellthat und die grosse Wahrscheinlichkeit besitzt. Darnach wäre der Landeloh,der zu Höngg am 8. Februar 870 eine ganze Anzahl Güter (zu Affolternb/Höngg, Weiningen, Dällikon, Buchs und Regensdorf und ferner die Kirchezu Höngg und was er sonst diesseits der Limmat im Ziirichgau besass) anSt. Gallen abtrat und dagegen vom Kloster verschiedene Liegenschaften, wiezu Engstringen, Alfoltern und Regensdorf zu Lehen erhielt (Z. U. B. I, Nr. 109u. 110; St. G. U. B. II, Nr. 548 u. 549) der erstgenannte Regensberger. DerUmstand, dass sich die hier angeführten Besitzungen gerade mit den spätemregensbergischen in dieser Gegend decken; dass ferner in den NamenLanzrain" und wohl auch inGlanzenberg", die den nachherigen Regens-bergerbesitzungen anhaften, der Name dieses Landeloh steckt (vgl. Meyerv. Knonau, in Mitteilungen zur St. Galler-Geschichte, Heft 13, pag. 144 und145; resp. H. Weber, Die Kirchgemeinde Höngg, pag. 142), spricht sehr zuGunsten der Zeller-Werdmüller'schen Hypothese.

Unterstützt wird sie und die im Texte angeführte Ansicht auch da-durch, dass die Freiherrn in der Gegend von Regensdorf einen ganzenComplex von zusammenhängenden Gütern besassen, während ihre übrigenBesitzungen mehr zerstreut waren, dass auch ihre meisten Ministerialendort ansässig waren, ferner endlich noch durch die Lage des Stammsitzesin jener Gegend.

') Wohl nicht mit Unrecht nimmt Füssli an, dass die Regensbergermit den Herren von Ivrenkingen, die jenseits des Rheines Burg und Be-sitzungen hatten, stammverwandt gewesen seien. Die Aelmlichkeit der