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Zur Geschichte der Städtischen Luisenschule und der mit ihr verbundenen Lehrerinnenbildungsanstalt zu Düsseldorf : Festschrift zur Feier des fünfzigjährigen Bestehens der Anstalt am 30. Oktober 1887
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Akademikers bedienen, so daß das Talent für diese schöne Kunstgleich in der untersten Klasse erkannt und geleitet wird.

Bis zu welchem Grade die Ausbildung der Schülerinneilgefördert werden soll, läßt sich im voraus nicht bestimmen. DieSchule kann nur das Talent erwecken nnd pflegen und einengründlichen Unterricht in den verschiedenen Richtungen dieser Kunstversprechen.

ß. 19. Den Unterricht im Tanzen hat die Töchterschulegleichfalls in ihren Lehrplan mit aufgenommen, und wird derselbeunter Aufsicht der Lehrerinnen erteilt werden.

Auf eine Kunstfertigkeit kann es hierbei nicht abgeseheil sein;wohl aber will die Schule so viel Zeit dazu ermitteln, alserforderlich ist, Gang und Haltung der Schülerinnen zu bilden,und die älteren unter ihnen niit den in geselligen Kreisen üblichenTänzen bekannt zu machen.

§. 20. Die Töchterschule läßt endlich durch ihre LehrerinnenAnweisung und Unterricht in weiblichen Handarbeiten erteilen undzwar so, daß das, was in diesen Dingen das Schöne ist, mitdem Nützlichen und für die Aufsicht im Hause Unentbehrlichenverbunden wird.

Z. 21. Für den vorbezeichneten Unterricht sind in seinemwissenschaftlichen Teile für die dritte Klasse 22, für die zweiteKlasse 23 und für die erste Klasse 24 Stunden als unentbehrlichausgesetzt worden und sollen dazu die Morgenstunden von 712im Sommer und von 812 im Winter benutzt werden.

Der Unterricht in schönen Künsten und Handarbeiten ist aufden Nachmittag verlegt worden und zwar mit 2 Stunden fürdas Zeichnen, 2 Stunden für Musik und 2 Stunden für dasTanzen im Winter, wonach bei 7 Stunden täglichen Unterrichts2 Stunden für weibliche Handarbeiten offen stehen.

An den Eröffnungstag der Schule knüpft sich aber noch ein wei-teres, höchst bedeutsames Ereignis. Der provisorische Leiter der Anstalt,Herr Regierungsrat Altgelt, konnte den zahlreich versammelten Elternder Schülerinnen die freudige Kunde überbringen, daß Seine KöniglicheHoheit Prinz Friedrich von Preußen geruht habe zu gestatten, daßHöchstdessen Gemahlin das Protektorat über die junge Anstalt über-nehme und diese fortan nach dem Taufnamen Ihrer Königlichen Hoheit