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Zur Geschichte der Städtischen Luisenschule und der mit ihr verbundenen Lehrerinnenbildungsanstalt zu Düsseldorf : Festschrift zur Feier des fünfzigjährigen Bestehens der Anstalt am 30. Oktober 1887
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endlich die drei letzten Jahrhundertc als Spezialgeschichte behandeltwerden können.

K. 13. Außer der deutschen Muttersprache ist die französischeund englische in den Lehrplan aufgenommen worden.

Z. 14. Der Unterricht in der französischen Sprache wirdin allen Klassen erteilt, so zwar, daß in der untersten durch Lesen,Abschreiben und Hören, Ohr und Zunge für dies Idiom geübtwerden. Die zweite Klasse übernimmt den grammatischen Unter-richt und die Einübung der Regeln in mündlichen und schriftlichenUebersetzungen. In der ersten Klasse werden ausgewählte Stückeaus der französischen Litteratur gelesen und ins Deutsche über-tragen; desgleichen werden deutsche Stücke ins Französische übersetzt.Die Töchterschule wird diesen Unterricht nur von solchen Lehre-rinnen erteilen lassen, welche fertig französisch sprechen. Von derBekanntmachung mit der französischen Litteratur gilt als Voraus-setzung, was in Z. 7 von der deutschen gesagt ist.

Z. 15. Die englische Sprache wird in der zweiten understen Klasse gelehrt und zwar mit Einübung der Aussprache undder leichten grammatischen Übungen angefangen, womit das münd-liche und schriftliche Übersetzen auserwählter Stücke aus deinEnglischen ins Deutsche und vio« versa verbunden wird.

Z. 16. Der grammatische Kursus sowie das freie Übersetzenbleibt der ersten Klasse vorbehalten und in Ansehung der Litteraturgilt, was in Z. 7 von der deutschen und in Z. 14 von der fran-zösischen Sprache gesagt ist.

H. 17. Die Töchterschule übernimmt nicht die musikalischeAusbildung ihrer Schülerinnen, wohl aber wird sie den häus-lichen Unterricht in dieser schönen Kunst vorbereiten und dadurchunterstützen, daß sie durch einen methodisch gebildeten LehrerUnterricht im Notensystem erteilen, Noten lesen und schreiben läßt,Treffübungen anstellt und Unterricht im Singen nach einemmusikalischen Instrumente giebt. Zur Einübung mehrstimmigerGesänge werden die Schülerinnen, abgesehen von den Klassen, zuwelchen sie gehören, nach Maßgabe ihrer musikalischen Anlagenund dem Grade der bereits erlangten Ausbildung, in Abteilungenversammelt werden.

Z. 18. Den Unterricht im Zeichnen wird die Töchterschulemethodisch erteilen lassen in allen Klaffen und sich dazu eines