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Mittlerweile hatte auch das Presbyterium Zeit gewonnen, denAnträgen der Schnlintcressenten näher zu treten und sprach „nach viel-seitiger Erwägung des Gegenstandes" sich dahin ans, daß es dasBedürfnis einer höheren Mädchenschule anerkenne, daß ihm auch dieintellektuelle nnd moralische Ausbildung der heranwachsenden Töchterfür das kirchliche Gemeindeleben wichtig genug erscheine, um die Anstaltunter Voraussetzung höherer Genehmigung unter seinen Schutz zunehmen und stellte unter dem 23. August 1837 an die Gemeinde-repräsentation den Antrag, die bereits errichtete Schule als Gemeinde-schule zu adoptieren. Die Gemeindevertretung entsprach in richtigerWürdigung der hohen Bedeutung, die eine in christlichem Sinne geleiteteMädchenschule für das Gemeindeleben haben werde, mit überwiegenderMajorität am 23. August 1837 den Wünschen der Antragsteller, fügteaber den ausdrücklichen Vorbehalt hinzu, daß durch die Übernahmebei einem eventuellen Defizit der Schule keinerlei finanzielle Verpflich-tungen zur Deckung desselben der Gemeinde erwachsen dürften. Unterdem 30. September wurde alsdann an die Königliche Regierung zuDüsseldorf seitens des Presbyteriums die gehorsamste Bitte gerichtet,diesen Beschluß der Gemeindevertretung zu bestätigen. Hochdieselbeerwiderte unter dem 30. Dezember 1837, daß sie aus den Anträgender Gemeindevertretung gern ersehen habe, daß die von Frl. v. Erkelenzbisher geführte Privatschule den staatlichen Forderungen gemäß organi-siert und mit vorschriftsmäßig geprüften Lehrern versehen sei, auchbillige sie die Unterstellung der betreffenden Anstalt unter die Obhutder evangelischen Gemeinde, da die Pfarrer als gesetzliche Präsides derElementarschulvorstände am meisten dazu geeignet seien, den Unterrichtder Jugend bis zur Konfirmation zu leiten, sofern aber der Anschlußan die Gemeinde die fragliche Töchterschule gegen die Wechselfälle desGlücks und die Willkür der beteiligten Eltern schützen und ihr Daseinsichern solle, so sei es unbedingt erforderlich, daß die Gemeinde denFonds zur Errichtung und Unterhaltung eines solchen Instituts nach-weise nnd darüber eine Erklärung abgebe, ans welche Weise die Gemeindesich verpflichten wolle, zur dauernden Unterhaltung dieser Schule fürden Fall, daß das eingehende Schulgeld dazu nicht ausreichen sollte,jährliche angemessene Beiträge aus den Einnahmen des Kirchenvermögenszu geben.
Aber wider Erwarten weigerte sich die Gemeindevertretung, diefinanzielle Bürgschaft der Anstalt zu übernehmen nnd ein mögliches
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