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Zur Geschichte der Städtischen Luisenschule und der mit ihr verbundenen Lehrerinnenbildungsanstalt zu Düsseldorf : Festschrift zur Feier des fünfzigjährigen Bestehens der Anstalt am 30. Oktober 1887
Entstehung
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waltung. Die allgemeine Versammlung von Lehrern, Lehrerinnenund Dirigenten der höheren Mädchenschulen Deutschlands darf abervoraussetzen, daß die Staatsregierungen in der höheren Mädchen-schule ein notwendiges Glied des höheren Schulwesens erkennenwerden, welches der Fürsorge und der Aufsicht des Staates ingleicher Weise bedarf wie die übrigen höheren Lehranstalten.Ebenso werden die Staatsregierungen anerkennen, daß es nichtmehr an den notwendigen Voraussetzungen oder Erfahrungen füreine in den Gründungen einheitliche Normierung des Mädchen-schulwesens fehlt, ja, daß die vielen vorhandenen Mädchenschulengegenwärtig eine solche Normierung notwendig machen. DieVersammlung erlaubt sich, den deutschen Staatsregierungen die-jenigen Grundsätze zu unterbreiten, welche nach ihrem Dafürhaltenfür diesen Zweck die leitenden sein dürften.

These II. Die höhere Mädchenschule hat die Bestimmung,der heranwachsenden weiblichen Jugend die ihr zukommende Teil-nahme an der allgemeinen Geistesbildnng zu ermöglichen,welche auch die allgemeine Bildungsanfgabe der höheren Schulenfür Knaben und Jünglinge also der Gymnasien und Realschulenist; nicht aber in einer unselbständigen Nachahmung dieser An-stalten, fondern in einer Organisation, welche auf die Natur undLebensbestimmung des Weibes Rücksicht nimmt, ist die Zukunftder Mädchenschulen zu suchen. Die höhere Mädchenschule weist,wie jene andern höheren Schulen, den Charakter einer Fachschulezurück.

These III. Die höhere Mädchenschule hat eine harmonischeAusbildung der Jutellektnalität, des Gemütes und des Willens inreligiös-nationalem Sinne auf realistisch-ästhetischer Grundlageanzustreben.

These IV. Die höhere Mädchenschule hat den Elementar-unterricht mit gleichem Bewußtsein von seinein Werte zu pflegen,wie dies in der eigentlichen Elementarschule geschieht, und aufsolcher Grundlage eine einheitliche Bildung in Wissenschaften undSprachen (zwei fremde Sprachen) aufzubauen.

These V. Die höhere Mädchenschule beansprucht die Schüle-rinnen vom vollendeten sechsten bis zum vollendeten sechzehntenLebensjahre für 10 Jahreskurse in 3 Hauptstufeu, welche sich auf710 Stufenklassen vertheilen.