Druckschrift 
Zur Geschichte der Städtischen Luisenschule und der mit ihr verbundenen Lehrerinnenbildungsanstalt zu Düsseldorf : Festschrift zur Feier des fünfzigjährigen Bestehens der Anstalt am 30. Oktober 1887
Entstehung
Seite
7
Einzelbild herunterladen
 

7

Reihen von Thesen vorlagen, so wurden zwei derselben einer aus7 Gliedern bestehenden Kommission zur Vorbereitung eines einheitlichenVortrages überwiesen und Herr Direktor Schornstein für die Haupt-versammlung zum Referenten ernannt. Dieser zeigte, wie auf allenGebieten des geistigen Lebens, besonders auf dem Gebiete des Unter-richtswesens, die bisher gemachten Erfahrungen verwertet seien, nur fürdas Mädchenschulwesen sei bisher so gut wie nichts geschehen, und dochsei auf diesem Gebiete eine Fülle von Erfahrungen erworben; es sei dieZeit gekommen, die Früchte derselben zu sammeln und den höherenMädchenschulen eine feste staatliche Organisation und gleichberechtigteStellung mit den höheren Unterrichtsanstalten für Knaben zu geben.Man verfolge klare und korrekte Ziele. Nicht die Strömung einerbewegten Zeit habe sie von den Stätten stillfleißiger Thätigkeit weg-getrieben, um etwa unklaren Ideen in volltönenden Reden Worte zuleihen, es gelte vielmehr, eine nicht mehr aufzuschiebende Pflicht füreins der Hauptglieder des gesamten Schulwesens zu erfüllen, indemman den Mangel an den notwendigsten Bestimmungen für das höhereMädchenschulwesen offen darlege und Vorschläge zur Abhülfe des dadurcheingetretenen, in seinen Konsequenzen bedenklichen Notstandes zu machenversuche. Zum Schluß legte derselbe die Thesen vor, die in jenerVersammlung durch Kombination zusammengestellt waren, und die nachfast fünfstündiger Debatte von der Versammlung fast unverändertangenommen wurden. Es waren darin die Grundgedanken vertreten,die bereits von der niederrheinischen Konferenz dem Herrn KultusministerDr. Falk unterbreitet worden waren. Um von dem Inhalte derThesen, die für die Organisation der höheren Mädchenschulen bahn-brechend werden sollten, eine genauere Anschauung zu geben, erlaubeich mir die den hohen Staatsbehörden unterbreitete Denkschrift in ihrenwesentlichen Punkten folgen zu lassen:

1. Die höhere Mädchenschule.

These I. Die staatliche Schulgesetzgebung, wie sie bis jetztbesteht, entspricht, was das höhere Mädchcnschulwesen angeht, nichtmehr der thatsächlich eingetretenen Entwicklung desselben undermangelt der notwendigsten Bestimmungen für eine in denGrundzügen einheitliche Organisation und eine gesetzlich geordneteStellung der höheren Mädchenschule im Verhältnis zu demübrigen höheren Schulwesen und der staatlichen Unterrichtsver-