durch den Mangel an Übereinstimmung der den Aspirantinnen eingehändigten Prüfungszeugnisse in eklatanter Weise hervortrat.
Gegenüber diesem Mangel an gesetzlichen Bestimmungen über dieinnere, Organisation und die äußere Stellung der höheren Mädchen-schulen gab sich jetzt bei den Leitern derselben der dringende Wunschzu erkennen, daß, nachdem nunmehr hinreichende Erfahrungen ans demgesamten Gebiet des Mädchenschnlwesens gesammelt, diese amtlich fest-gestellt und dadurch eine sichere Basis für weitere Bestrebungen gewonnenwürde. In einem kleineren Kreise hatte sich dieses dringend gefühlteBedürfnis schon dadurch kundgegeben, daß man eine Petition in Formeiner Denkschrift dem Hohen Königlichen Unterrichtsministerium unter-breitet hatte, in welcher die motivierte Bitte ausgesprochen war, beider bevorstehenden Ausarbeitung des Unterrichtsgesetzes auch den höherenMädchenschulen eine geneigte Berücksichtigung zu teil werden zu lassen.Diese Denkschrift, welche von einem zu diesen? Zwecke erwählten Aus-schuß von drei Mitgliedern der Düsseldorfer Direktorenkonferenz, demHerrn Direktor Schornstein, Direktor Dr. Büchner und den: Unter-zeichneten beraten und festgestellt wurde, fand bei dem Herrn Kultus-minister Dr. Falk eine wohlwollende Aufnahme, indem Seine Excellenzunter dem 4. November erwiderte, daß es in seiner Absicht läge, fürdas Mädchenschulwesen, insofern die unter dem 15. Oktober a. o. fürdie Elementarschulen ergangenen allgemeinen Bestimmungen auf dasselbekeine Anwendung fänden, demnächst besondere Anordnungen zu treffen,bei welchen die vorgetragenen Wünsche und Anträge in Erwägunggezogen werden sollten.
Doch bei solchen vereinzelten Kundgebungen sollte es nicht stehenbleiben. Durch die Bemühungen des Herrn Direktor Kreyenberg inJserlohn wurde für den 30. September 1872 eine Versammlung vonDirigenten, Lehrern und Lehrerinnen an höheren Mädchenschulen Deutsch-lands nach Weimar berufen, um eine einheitliche Basis zu schaffen,auf der der weitere Bau des Mädchenschnlwesens errichtet werden könnte.Daß dieser Ruf zeitgemäß war, zeigte sich dadurch, daß fast 200 Lehrerund Lehrerinnen sich dort einfanden. Obwohl mehrere Anträge fürdie Versammlung vorbereitet waren, so einigte man sich bald dahin, daßnur ein Gegenstand auf die Tagesordnung gestellt werden sollte, nämlich„die gesetzliche Normierung der Einrichtung und Stellung der höherenMädchenschulen im Verhältnisse zu dem übrigen Schulwesen und derstaatlichen Unterrichtsverwaltung". Da für diesen Gegenstand mehrere