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Der Urstamm der Hohenzollern und seine Verzeigungen
Entstehung
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Sehr wichtig aber ist für uns, daß, während die frühestendirekten Nachweise über diejenige Grafschaft, welche die Ahnen derHöh enzollern vor Erwerbung der Burg Zollern undZugehör bald nach der Mitte des 11. Jahrh. (s. den zweitenTeil) besaßen, und die unzweifelhaft sich über den Scherra-gan verbreitete (s. den zweiten Abschnitt), nicht über das ersteViertel des 12. Jahrh. hinaufreichen (s. S. 5), sich aus dem vor-stehenden Geschichtsabriß der Landolde von Winzeln ergibt,daß diese etwa hundert Jahre früher in dem genannten Gauihre Burg und Eigengüter hatten. Bildeten nun dieselben eineSippschaft der Burkardinger, speziell der 1061 erstmals nach derBurg Zollern benannten Grafen dieses Stammes, so folgt dar-aus, d aß S t a m m g r a f s ch a f t und ä l t e st e r H a u s b e sitzder letzteren eben auch in dem Scherrag au zusuchen sind —mit andern Worten: daß die überdiesen in früheren Jahrhunderten gesetztenGrafen die ältesten Ahnen der Hohen zollernunserer Tage sind — ein Resultat, welches wir im drittenAbschnitt auf einem andern Wege bereits erzielt haben, während dieZurückführung der Grafen von Zollern auf das Haus derBurkardinger auch noch durch folgende Betrachtungen über die auf-geführten drei Sippschaften begründet wird.

Der bei denselben gemeinsam herrschend gewesene Tauf-name Landold weist sie einem Stamme zu und zwar zunächstdem des obgenannten Thurgau-Grafen Landolt, welcher zu derspäter nach dem Schlosse Nellenburg benannten Linie derBurkardinger geHorte. Eine derselben wird gebildet durch die ersteLandold-Gruppe, die des Stifters von St. Georgen, welche einesGeschlechts ist mit der zweiten, den alten freien Herren von Ent-ringen. Diese erweisen sich aber mit der dritten, den Landoldenvon Winzeln, als besondere Sippschaft deren Scherragau- nach-maligen Grafen von Zollern. Also gingen auch hienach letzterewie die Nellenburg er von dem Stamme aus, dessen be-rühmter Ahnherr Adelb ert (II.), der Erlauchte, Graf des Thür-,Zürich- und Scherragau's, der Begründer der Macht seines Hauses,gewesen.