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an den Hof der Kaiser Otto, Vater und Sohn, gekommen, dortköniglicher Kapellan, auch Lehrer des letzteren und wie andere sozum Hofmann und Diplomaten herangebildet worden, so leidetdiese Angabe an so handgreiflichen chronologischen Verstößendaß man ihr keinen Glauben schenken kann. Nichts steht aber ent-gegen, anzunehmen, Ekkehard sei auf der Had ewig Verwendungan K. Ottos II. Hof gekommen, habe erst an der dortigenKapelle Dienste geleistet, sei später indes auch bei Reichsge-schäften verwendet worden. Gewiß ist indessen, daß er 995in der angesehenen Stellung eines Dompropsts zu Mainz ge-storben.
Außer dem Vorstehenden, das der St. Galler Mönch von derHerzogin namentlich über die Beziehungen zu ihrem Lehrer desBreiten erzählt, weiß er sonst wenig von ihr zu sagen, und ist indem, was er weiter berichtet, kein Lobredner derselben mehr undzwar einfach aus dem Grunde, weil sie sich bei einem Anlaß denInteressen seines Klosters nicht gefügig zeigte.
Er erzählt nämlich*) folgendes: der Abt Kebo des KlostersLorsch am Rhein habe, nachdem er die Verhältnisse des Kl. St.Gallen bei seinem Besuche dorten kennen gelernt, im Jahr 973den Kaisern Otto I. und II. die Überzeugung beizubringen gesucht,daß die dortigen Mönche ihrer Regel nur dann vollkommen nach-kommen können, wenn sie denselben aus ihrem Gut irgend einenweintragenden und auch sonst fruchtbaren Ort **) schenken würden.Darauf hätten die beiden Kaiser nach Beratung mit den Fürstenund auf Verwendung des Bischofs Heinrich von Augsburg be-
*) Kap. 120,. S. 392 f.
Die Regel St. Lsnsclioti erlaubt Kap. 40 den schwächlicheren Brüderntäglich eine „Hemina" Wein zu trinken, mit der Bemerkung: sollten aberOrtsverhältnisse, strenge Arbeit oder Sommerhitze mehr erfordern, so oerfügeder Obere nach Gutdenken, überall jedoch dabei vorsorgend, daß kein Satt-Trinksn und keine Trinksucht einreiße. Wo es aber die Lage des Orts mitsich bringt, daß das oben bezeichnete Maß, dessen Größe man aber nicht mehrkennt, entweder nicht oder nicht ganz gereicht werden kann, oder auch daß garkein Wein zu bekommen, da sollen die daselbst Wohnenden Gott danken undnicht murren. -— Übrigens besaß St. Gallen damals bereits andere wein-tragende Orte.