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Der Urstamm der Hohenzollern und seine Verzeigungen
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des von demselben begonnenen frommen Werks genommen, derenHerkommen man aber nicht kennt, hieß Himeltrut.

Als Sprosse dieser Ehe ist ein Sohn des Namens Volmarund eine Tochter Berlint urkundlich überliefert. Beide wiedes ersteren Gemahlin Heilicha kennen wir bereits als Gönnervon Hugeshofen. Eine Enkelin (»usxtis«) Werners,des Namens Adelheid, somit höchstwahrscheinlich Tochter desVolmar und der Heilicha, ist uns aus der päpstlichenBulle von 1120 als Gemahlin eines damals längst gestorbenenGrafen Luitold und mit diesem auch als große Wohlthäterindes genannten Klosters bekannt *). Deren Gemahl gehörte zuver-läßig dem nach der Burg Achalm (bei Reutlingen) benanntenschwäbischen Grafengeschlecht an. Hiefür spricht neben dem spezi-fischen Achalmer Taufnamen Luitold entschieden die Thatsache,daß, als Graf Volmar, unzweifelhaft Werners v. Orten-berg Sohn, in Gemeinschaft mit seinem Ehegemahl Heilikadas Kloster Hugeshofen mit allen Gütern, Rechten und Ein-künften, welches er als sein Eigentum^) betrachtete,an das Münster bez. Domkapitel in Straß bürg hingab, (s.oben S. 68), dabei als Zeugen im dortigen Münster vierBrüder vom Achalmer Grafengeschlecht, darunter eben Luitoldals der zweite genannt, anwesend waren. Man kann nämlichdieses Zusammentreffen nicht als zufällig ansehen, sondern mußannehmen, daß wenigstens einer der vier Brüder bei dieser Ver-fügung über Volmars Eigen beteiligt war, wobei man geradedeshalb an Luitold zu denken hat, weil, wie bekannt, ein Grafdieses Namens mit seiner Gemahlin Adelheid, Wernersvon Ortenberg Enkelin, selbst ansehnliche Schenkungen an ge-dachtes Kloster gemacht hat. Auf verwandtschaftliche Beziehungenzwischen den Grafenhäusern Ortenberg und Achulm in derzweiten Hälfte des 11. Jahrh. weist auch der Umstand hin, daß

5) Der Umstand, daß eben Adelheid es gewesen, welche zu denSchenkungen ihres Gemahls noch besonders die Kirche in dem HauptortWeiler hinzugefügt, läßt in ihr eine Erbin von Werner und Volmarerkennen.

**) Die betreffende Urkunde von 1061 läßt ihn und seine Gemahlinsagen: »clsüiruus uostri suris uübutiuru« H. Anm. Nr. 67.